Blog – Jocelyne Lopez

Ernst Kammerer: Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit – Eine Abrechnung mit der Relativitätstheorie

Ich mache auf den Thread von Ekkehard Friebe in seinem Forum aufmerksam, wo er eine Abhandlung von Ernst Kammerer vorstellt: Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit – Eine Abrechnung mit der Relativitätstheorie (1961) – Geradstetten/Rems (Württemberg):

Nachstehend Vorwort von Prof. Dr. Karl Sapper:

Aus dem Untertitel der Schrift ist leicht erkennbar, daß es sich um eine Kritik der Relativitätstheorie handelt. Anhänger der letzteren nehmen solche Kritiken sehr leicht: Die Theorie gleicht einem überaus kunstvollen Gebäude, errichtet aus dem Baumaterial der höheren Mathematik, insbesondere der Tensorenrechnung. Die Nachprüfung der von der Theorie vorausgesagten Tatbestände durch Experimente habe deren Richtigkeit erwiesen(?), so belehren uns ihre Anhänger. Wagt nun doch jemand eine Kritik – besonders wenn diese an deren Fundamenten ansetzt -, so wird diese entweder totgeschwiegen oder es wird der autoritätsgläubigen Schar der Anhänger verkündet: „der Kritiker hat die Theorie nicht verstanden„. Es ist ja bei einer so weitläufigen Materie nur zu leicht möglich, daß sich der Kritiker in der einen oder anderen Einzelheit irrt; aber es kommt einer Verleumdung nahe, wenn man auf Grund eines solchen einzelnen Irrtums die Fähigkeit des Kritikers diskreditiert, statt seine Einwände zu widerlegen.

Auf Einzelheiten der vorliegenden Abhandlung kann ich hier begreiflicherweise nicht eingehen. Nur ein einziger meines Erachtens besonders wichtiger Punkt sei hervorgehoben, nämlich die Darstellung des Unterschiedes zwischen der Gesetzlichkeit der formal-mathematischen Beurteilung einerseits und der Gesetzlichkeit der Natur andererseits. Dies scheidet auch die naturgesetzliche Lichtgeschwindigkeit in Abhängigkeit von deren physikalischen Wirksystemen von der „Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit“ relativ zu den subjektiv-willkürlich erdachten Bezugssystemen des Beobachters. Die naturgesetzliche Geschwindigkeit des Lichtes ist invariant zu seinen Wirksystemen, aber die Maßzahl der formalen menschlichen Beurteilung ist veränderlich gemäß den allgemeingültigen Bedingungen des klassischen Relativitätsprinzipes. Dies – so lehrt Kammerer – sei die zwanglose Vereinbarung des klassischen Relativitätsprinzipes mit der aus Experimenten abgeleiteten physikalischen Eigenart der Lichtausbreitung. Da alle Spekulationen der Relativitätstheorie aus der Vermischung von Naturgesetzlichkeit und Beurteilungsgesetzlichkeit abstammen, seien sie alle durch die neue Klärung des Sachverhaltes hinfällig geworden. Dies betreffe ganz besonders die Behauptungen von einer „Veränderlichkeit von Zeit und Raum“ und von der „Relativität der Gleichzeitigkeit«.

Mancher kritisch gegen die Relativitätstheorie eingestellte Beurteiler wird vielleicht einzelne Momente in ihr als Wahrheit anerkannt wissen wollen, also der Kritik Kammerers nicht in allen Punkten zustimmen. Aber die rückhaltlose Schärfe der vorliegenden Kritik ist gegenüber dem Hochmut mancher „hundertprozentiger Einsteinianer“ zweifellos im Interesse einer freien, d. h. dogmatisch nicht gebundenen Wissenschaft berechtigt und notwendig.

(Prof. Dr. Karl Sapper)
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und Schlussanmerkungen von Ernst Kammerer:

Der Streit um den Wahrheitsgehalt der Relativitätstheorie ist bisher als naturwissenschaftliches Problem behandelt worden, das durch Experimente gelöst werden könne. Von einer neuen Deutung des Befundes von Michelson oder von der Perfektionierung seiner Versuchsanordnung haben ihre Gegner Ergebnisse erwartet, welche sie widerlegen sollten. Die Relativitätstheorie ist aber nicht abgeleitet aus Experimenten, sondern aus erkenntnistechnischen Prinzipien; sie ist also kein Problem der Physik, sondern ein solches der Erkenntnistheorie. Die Naturwissenschaft ist – im Gegensatz zu ihrer Handhabung mit der Relativitätstheorie und mit dem Kausalgesetz – zur Beurteilung erkenntnistheoretischer Zusammenhänge nicht zuständig.

Weit eher als physikalische Experimente hätte eine juristische Untersuchung den „Wahrheitsgehalt“ der Relativitätstheorie offen legen können.

Schlusswort:

Aus der in der Vorbetrachtung wiedergegebenen Buchbesprechung von Herrn Prof. Dr. Jordan geht hervor, daß bereits „zahllose Schriften“ gegen die Relativitätstheorie veröffentlicht worden sind, worüber dem Leser vermutlich nicht die geringste Nachricht zugekommen ist, ganz im Gegensatz zu der reichlichen Versorgung mit „Bestätigungen zugunsten der Relativitätstheorie„. Wer auch nur flüchtig die vorausgehenden Ausführungen gelesen hat, wird nicht mehr davon überzeugt sein, daß in diesen „zahllosen Schriften“ durchgehend nichts als banaler Unsinn niedergelegt sei, der sie jeder Beachtung als unwert erweise. Man muß vielmehr annehmen, daß darin nicht wegzuleugnende Mängel der Relativitätstheorie erörtert wurden. Für bestimmte Fälle kann sogar nachgewiesen werden, daß Täuschungsmanöver bloßgestellt wurden, mit denen Einstein bei der Entwicklung der Relativitätstheorie operiert. Sollte es wirklich nur das Werk eines blindwirkenden Zufalles sein, daß alle Benachrichtigungen der Öffentlichkeit über solche Bloßstellungen ausgeblieben sind? Wenn trotz allem Arbeiten gegen die Relativitätstheorie bekannt geworden sind, dann sind sie in ihrem Wirksamwerden und bei ihrer Verbreitung nach Kräften behindert worden, wie wir es an der Behandlung der Arbeiten von Herrn Prof. Dr. Sapper deutlich zu erkennen vermögen. Dabei müssen die Einwände gegen diese Arbeiten solange als Irreführung gelten, als eine Entkräftung der dagegen erhobenen Beanstandungen nicht unternommen wird.

Bei dieser Forderung nach Entkräftung der Beanstandungen geht es um die Frage, ob in Zukunft die Praktiken Einsteins, oder ob die Verpflichtung zur Wahrheit das Wesen der wissenschaftlichen Betätigung bestimmen. Nicht durch psychologische „Studien“ über die Verfasser, nicht durch Hinweise, welche Fremdsprachen sie nicht beherrschen oder welche akademische Ränge sie nicht besitzen, sondern allein durch logische Auseinandersetzung mit den Argumenten selbst, müssen Punkt für Punkt die Einwände entkräftet werden, welche die Beweisführung zugunsten der Relativitätstheorie als dreiste Betrugsmanöver erscheinen lassen. Wenn dies nicht geschieht, dann muß der Leser daraus die Konsequenz selbst ziehen. In diesem Falle erfüllt die Fachwissenschaft nicht mehr die Aufgabe, die ihr als öffentliches Amt übertragen worden ist und allein diejenigen, die von den Zusammenhängen erfahren, tragen an Stelle der Fachwissenschaft die Verpflichtung dieser Aufgabe, die dann nur noch unter Umgehung der Fachwissenschaft auf Sonderwegen erfüllt werden kann.

(Ernst Kammerer)