Blog – Jocelyne Lopez

Wer ist berechtigt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen?

Das Merkblatt vom Bundesverfassungsgericht gibt hierzu Auskunft:

I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

——

Im Falle der Verstöße gegen § 5 Art. 3 und § 1 Art. 1 GG im Zusammenhang mit der Kritik der Relativitätstheorie seitens der Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, kann also nach meiner Auffassung jeder einzelne Bürger dieses Landes eine Verfassungsbeschwerde erheben.

Er braucht dazu nicht Kritiker der Relativitätstheorie zu sein, nicht eine eigene physikalische Alternative zu haben, nicht einmal Physiker zu sein, nicht einmal persönlich Opfer von Zensur, Diskriminierungen, Verleumdungen oder Verfolgung gewesen zu sein, nicht einmal persönlich an Naturwissenschaften interessiert zu sein, nicht einmal Eltern von schulpflichtigen Kindern zu sein. Jeder einzelne Steuerzahler und Wahlberechtigter darf die Bundesministerin für Bildung und Forschung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Verantwortung ziehen, dass sie die Bestimmungen des Grundgesetzes missachtet.

Der Richter hat hier auch nicht zu untersuchen und zu bestimmen, ob die Relativitätstheorie richtig oder falsch sei, ob ein wissenschaftliches Argument zutreffe oder nicht, ob eine physikalische Alternative richtig oder falsch sei, sondern der Richter hat hier zu untersuchen und zu bestimmen, ob die Verfassungswidrigkeit von Handlungen oder Unterlassungen seitens der öffentlichen Gewalt festzustellen seien.

(Jocelyne Lopez)