Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Februar, 2008

Wer ist berechtigt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen?

Das Merkblatt vom Bundesverfassungsgericht gibt hierzu Auskunft:

I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

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Im Falle der Verstöße gegen § 5 Art. 3 und § 1 Art. 1 GG im Zusammenhang mit der Kritik der Relativitätstheorie seitens der Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, kann also nach meiner Auffassung jeder einzelne Bürger dieses Landes eine Verfassungsbeschwerde erheben.

Er braucht dazu nicht Kritiker der Relativitätstheorie zu sein, nicht eine eigene physikalische Alternative zu haben, nicht einmal Physiker zu sein, nicht einmal persönlich Opfer von Zensur, Diskriminierungen, Verleumdungen oder Verfolgung gewesen zu sein, nicht einmal persönlich an Naturwissenschaften interessiert zu sein, nicht einmal Eltern von schulpflichtigen Kindern zu sein. Jeder einzelne Steuerzahler und Wahlberechtigter darf die Bundesministerin für Bildung und Forschung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Verantwortung ziehen, dass sie die Bestimmungen des Grundgesetzes missachtet.

Der Richter hat hier auch nicht zu untersuchen und zu bestimmen, ob die Relativitätstheorie richtig oder falsch sei, ob ein wissenschaftliches Argument zutreffe oder nicht, ob eine physikalische Alternative richtig oder falsch sei, sondern der Richter hat hier zu untersuchen und zu bestimmen, ob die Verfassungswidrigkeit von Handlungen oder Unterlassungen seitens der öffentlichen Gewalt festzustellen seien.

(Jocelyne Lopez)



Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan

Wie es aus meinem Eintrag in diesem Blog Verletzung des § 5 Art. 3 GG durch die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung dargelegt wurde, hat Frau Dr. Annette Schavan versäumt, die vom Grundgesetz vorgeschriebenen Gebote der „meinungsneutralen Wissenschaftspflege“ und der „Nicht-Identifikation“ im Falle der Relativitätstheorie respektieren zu lassen. Kein einziger Cent für die Information der breiten Öffentlichkeit über die umfangreiche und weltweite Kritik der Relativitätstheorie seit 100 Jahren wurde zum Beispiel anlässlich der für die Steuerzahler teueren Öffentlichkeitsarbeit des Staates im „Einsteinjahr“ 2005 ausgegeben. Im Gegenteil wurde sogar nachweislich ein Kritiker, Christoph von Mettenheim, bei diesem Anlaß vom Bundesministerium zensiert.

Wie von Christoph von Mettenheim mit seinem Vorhaben Adressaten der besonderen Einladung und seiner Berichterstattung Zur Entstehung des Diskussionsforums in seinem Forum auch bestätigt wurde, bleibt allein das Internet als einziges Medium für die Kritiker der Relativitätstheorie zum Vortragen und Verbreiten ihrer Kritik in einem breiten Publikum, und zwar ausschließlich mit privaten Mitteln und privatem Engagement.

Jedoch sowohl das Medium Internet, als auch die privaten Mittel und das private Engagement, die die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung großzügigerweise den Kritikern der Relativitätstheorie für die Vorstellung ihrer Kritik überlässt, erweisen sich nicht nur als unangemessen und als ungeeignet für wissenschaftliche Debatten, sondern vor allem als eine ungeheuerliche Zumutung und Entwürdigung für die Kritiker, sowie eine schwerwiegende Verletzung ihrer Grundrechte gemäß § 1 GG : „Die Würde des Menschen ist unantastbar„.

Es ist zum Beispiel einwandfrei belegt, dass jegliches Vortragen einer Kritik der Relativitätstheorie – oder sogar lediglich einer Hinterfragung dieser Theorie – systematisch im Internet mit in vielen Fällen krimineller Energie und strafrechtlicher Relevanz weitgehend anonym verhindert wird, und zwar durch die brutalsten Verleumdungen, Beleidigungen, Beschimpfungen und Verunglimpfungen, durch Zensur, Einschüchterung und Hetze, sowohl pauschal gegen alle Kritiker der Relativitätstheorie, als auch gegen eine Vielzahl von namentlich genannten Autoren oder Privatpersonen.

Dies ist zum Beispiel im Falle der Forschungsgruppe G.O. Mueller, ihrer referierten Autoren und ihrer offiziellen Interessenvertreter genau dokumentiert und belegt: Es gibt kein einziges Diskussionsforum im ganz deutschsprachigen Raum, wo die Grundrechte der Kritiker vor Hundertausenden von Zeugen ununterbrochen tagtäglich seit Jahren nicht massiv verletzt werden und wo keine Hetze gegen die Kritiker der Relativitätstheorie öffentlich und straflos nicht betrieben wird, wie in einer Diktatur oder in einem Terrorregime. Der Tenor dieser Hetze und dieser Feindbilderpflege gegen die Kritiker im Internet ist vorwiegend von politischer Natur: Anschuldigungen des Antisemitismus, Nazismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiösen Fanatismus, der Volksverhetzung, der Verfassungsfeindlichkeit bis hin zum Terrorismus, sowie bei namentlich genannten Autoren auch von rein privater Natur und richtet sich gegen ihre persönliche Integrität und ihre Persönlichkeitsrechte: Beleidigungen und Beschimpfungen, z.B. als „cranks“ (sprich: Psychopathen, Irre, Dummköpfe, Wirrköpfe, geistig Kranke, Narren, Ignoranten, Clowns). Siehe zum Beispiel meine Einträge in diesem Blog, wo dies dokumentiert und belegt ist:

Stalking, Mobbing, Einschüchterungs- und Terrormethoden

Dr. Markus Pössel: Die Kritiker der Relativitätstheorie sind „cranks“

Das Hetz- und Stalkerforum Alpha Centauri ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Über diese erschreckenden Missstände und diese Offizialdelikte im Medium Internet im Zusammenhang mit der Kritik der Relativitätstheorie wurde die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, wiederholt und ausführlich informiert, sowie um Untersuchung und Abhilfe gebeten (siehe meine Korrespondenz mit Bundestagsabgeordneten). Ihre Antwort dazu per E-Mail vom 14.08.2006:

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G.O. Mueller veröffentlich wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne Ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.

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Die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung verstoßt damit in meinen Augen durch Unterlassung gegen § 1 Art. 1 GG gegenüber den Kritikern der Relativitätstheorie: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(Jocelyne Lopez)



Verletzung des § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit durch Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung

Ich verweise hier auf meinen Eintrag in diesem Blog Das Versagen der Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, sowie auf meinen Thread im Unterforum „Rechtswissenschaften“ des Forums UNICUM.de:

Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Bis zur Verfassungsklage?
Eröffnet am: 29.07.07
Beiträge bis heute: 390
Aufrufe bis heute: 24255

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Da diese Diskussion im Forum UNICUM.de nicht moderiert wird und wie gewöhnlich durch massive Angriffe von Stalkers und Trollen gestört wird, die eine sachliche Debatte mit allen Mitteln verhindern wollen (Beleidigungen, Beschimpfungen, Verleumdungen, Trollerei, persönliche Anfeindungen und Hetze) gebe ich hier eine Kurzfassung der Sachlage aus meiner Sicht:

Der § 5 Art. 3 GG über die Wissenschaftsfreiheit verpflichtet den Staat und seine durch Amtseid an die Verfassung gebundenen verbeamten Mitarbeiter verbindlich, die Gebote der „neutralen Wissenschaftspflege“ und der „Nicht-Identifikation“ zu achten und zu schützen, siehe z.B. „Bonner Kommentar zum Grundgesetz„:

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem „Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege“ entsprechen  (Seite 34).

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (Seite 41).

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Dass diese Gebote jedoch fortlaufend durch den Staat seit Jahrzehnten eklatant verletzt und missachtet werden kann zum Beispiel allein und unübersehbar durch die Öffentlichkeitsarbeit des Staates anlässlich des sogenannten „Einstein-Jahr 2005“ zum einseitigen Verbreiten, Feiern und Hochjubeln der Relativitätstheorie mit gewaltigen Steuermitteln nachgewiesen werden. Siehe hierzu zum Beispiel ein Beitrag von Helmut Hille: 10 Millionen Euros für das Feiern einer unsinnigen Theorie!

Nicht nur, dass kein einziger Cent aus der Steuerkasse zum Erwähnen der weltweiten Kritik der Relativitätstheorie anläßlich dieser Feierlichkeiten ausgegeben wurde, sondern die Kritik wurde sogar auch während des sogenannten „Einstein-Jahr 2005“ nachweislich in einem Fall vom Staat unterdrückt und zensiert: Siehe hierzu der Protest des Kritikers Christoph von Mettenheim in seiner veröffentlichen Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, zum Beispiel:

Dokument Nr. 1
7. 6. 2005
Stefanie Werner – Agentur Einsteinjahr 2005
Neue Schönhauser Straße 3-5 – 10178 Berlin-Mitte
fon: +49 30 240 84 161- fax: +49 30 240 84 160
werner@einsteinjahr.de | http://www.einsteinjahr.de/

Guten Tag Herr von Mettenheim,
Guten Tag Herr ###,

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Einträge in unserem Gästebuches auf http://www.einsteinjahr.de/ herausgenommen wurden:

sowie

Dokument Nr. 2 –
Christoph v. Mettenheim
10. 6. 2005

Sehr geehrte Frau Werner,

besten Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe nicht ganz, warum die Leser Ihrer Seite nicht wissen sollen, daß die Relativitätstheorie umstritten ist. Wäre es denn so schlimm, wenn der eine oder andere vielleicht anfinge, selbst darüber nachzudenken? Ich dachte, wir hätten diese Art von geistiger Bevormundung seit Galilei überwunden. Was jetzt noch auf der Seite zu lesen ist, hat doch wohl weder mit Bildung noch mit Forschung etwas zu tun, sondern dokumentiert nur noch den üblichen Geniekult, bei dem das Publikum dazu applaudiert, daß andere ihm die Mühe des Denkens abnehmen.

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Dass der Staat seit Jahrzehnten in den Lehrbüchern, den Lehrinhalten, den Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen der öffentlichen Hand die Kritik der Relativitätstheorie verschweigt, unterdrückt und sogar zensiert ist ersichtlich und nachweisbar. Dafür sollte sich nach meiner Auffassung die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung wegen Verletzung des § 5 Art. 3 GG eben verantworten.

(Jocelyne Lopez)



Brunhild Krueger ueber ein Buch von Robert Laughlin

Nachstehend eine Rezension von Brunhild Krüger über ein Buch von Robert Laughlin:

Abschied von der Weltformel – die Neuerfindung der Physik„, wie dieses im September 2007 beim Piper Verlag München erschienene Buch (ISBN 978 – 3 – 492 – 04718 – 0) auf deutsch heißt, hat als Autor keinen geringeren als Robert B. Laughlin (*1950, Nobelpreis 1998).

Abgesehen von den äußerst spannenden inhaltlichen Fragen (Übergang von einer reduktionistischen Physik zu einer „emergenten“ Physik) gibt Laughlin hier einen Blick hinter die Kulissen des Wissenschaftsbetriebes zum besten, der den letzten Glauben an „Objektivität der Wissenschaft“ zerstört: der Wissenschaftler, der dem Geld nachgeht, kann nicht mehr der Wahrheit verpflichtet sein.

So könnte man die vielen diesbezüglichen Bemerkungen des Buches zusammenfassen. Laughlins schnoddrig-arrogante, teilweise zynische Art, das zu sagen, läßt keinen moralischen Zeigefinger erkennen. Er scheint sagen zu wollen: „Es ist, wie es ist.“ – und er amüsiert sich darüber.

Wenn man dann am Ende des Buches sieht, warum er so gleichgültig sein kann gegen die Verbiegung der Wahrheit, kann man herzlich mitlachen („Der Kaiser ist ja nackt!„- Lache).

Eine Schlußfolgerung aus seinen Erkenntnissen sagt: Die Frage, ob Einsteins Theorie „richtig“ oder „falsch“ ist, ist inzwischen völlig unwichtig! Die Frage heute heißt (S. 316 – er stellt sie nicht selbst, sondern legt sie anderen in den Mund): „Ist Einstein überhaupt noch relevant?

Und Laughlin erklärt, daß genau das das Problem der Emergenz ist – es gibt wichtigeres: die vielen unverstandenen Dinge, die mit der alten Denkweise der Physik (Reduktionismus, zu dieser gehört auch die Einsteinsche Denkweise) nicht erklärt werden können, sondern nur mit der neuen, der emergenten.

Emergenz ist ein anderes Wort für „physikalisches Ordnungsprinzip„, (im weitesten Sinne das, was bisher mit Begriffen wie Systemtheorie, holographische Sicht, Suche nach Mustern / Verknüpfungen / Zusammenhängen usw. beschrieben wurde), das über die rein reduktionistische Beschreibung der Wirklichkeit hinausgeht. Deshalb sei auch die Physik nicht am Ende, sondern am Anfang – und für die Suche nach den neuen Antworten auf die neuen Fragen braucht man Einstein nun wirklich nicht mehr.

Er ist ein „frecher Hund„, der Laughlin, er kann es sich z. B. erlauben, kurz nach obiger Frage zur Relevanz der Einstein-Theorien zu schreiben:

Nur Menschen, deren gesunder Menschenverstand durch ein Übermaß an Bildung beeinträchtigt worden ist, können das nicht erkennen.

(Brunhild Krüger)

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Siehe auch ein Interview von Robert Laughlin mit der Zeitschrift „DER SPIEGEL“: Der Urknall ist nur Marketing

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NB: Für Kommentare oder Diskussionen über diese Rezension siehe im Forum von Ekkehard Friebe in der Rubrik Buchempfehlungen



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