Blog – Jocelyne Lopez

Das Versagen der Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan

Einzig und allein um eine physikalische Theorie zu schützen – die Relativitätstheorie – versagt die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung in zwei wichtigen Grundsätzen ihres Amtes:

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1) Verstoß gegen § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit

Der wahre Status der Relativitätstheorie als unbestätigte und seit 100 Jahren stark umstrittene Arbeitshypothese Albert Einsteins wird in den Lehrbüchern und Lehrinhalten der Institutionen der öffentlichen Hand völlig verschwiegen. Diese Theorie wird ganz im Gegenteil als einwandfrei experimentell bestätigt dargestellt und als einzig gültig gelehrt, sowie als „Genialität“ und „Revolution des Denkens der Menschheit“ hochgejubelt und wurde z.B. auch teuer 2005 mit dem Geld der Steuerzahler anlässlich des „Einstein-Jahres“ gefeiert. Die Existenz einer ungebrochenen weltweiten Kritik dieser Theorie, sowie auch von zahlreichen wiederspruchsfreien Alternativen wird nirgendwo in den Lehrbüchern, den Lehrinhalten, den Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen der öffentlichen Hand erwähnt, oder sie wird verleumdet.

Dies ist ein grober Verstoß gegen die Bestimmungen des § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit, wie es z.B. im  „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“ ersichtlich und im Offenen Brief über Wissenschaftsfreiheit an 100 Professoren der Humboldt-Universität Berlin und an 100 Professoren der Technischen Universität Dresden der Forschungsgruppe G.O. Mueller nachzulesen ist:

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem „Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege“ entsprechen  (Seite 34).

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (Seite 41).

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2) Versagen beim Schutz der Grundrechte von Bürgern:

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, ist persönlich, ausführlich und wiederholt über langjährige, gravierende und äußerst bedenkliche Verletzungen der Grundrechte der Kritiker der Relativitätstheorie informiert worden und wurde mit Nachdruck um Untersuchung und Abhilfe gebeten, sowohl von der Forschungsgruppe G.O. Mueller, als auch von mir. Ihre einzige Reaktion zu diesen Informationen und Bitten um Untersuchung und Abhilfe ist ihre Pilatus-Antwort in einer E-Mail an mich vom 14.08.06, die ich in der Veröffentlichung meiner Korrespondenz mit Bundestagsabgeordneten auch übernommen habe:

„Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G.O.Mueller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden“.

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Die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan halte die Verfolgung und die Hetze der Kritiker der Relativitätstheorie und die hochbedenkliche Missachtung ihrer Grundrechte im Internet für angemessen, angebracht und gut genug für das Vortragen der Kritik einer wissenschaftlichen Theorie, die sie als einzig gültige und sogar als geniale Theorie in den Institutionen der öffentlichen Hand tradieren und lehren lässt. Die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung betrachtet es wohl als die „Bildung“ und die „Wissenschaft„, die sie im Interesse der Allgemeinheit verantworten kann.

Hierzu zitiere ich noch einen abschließenden Passus der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus ihrem o.g. Offenen Brief an 200 Professoren:

Mit welchen anderen Ländern dürfen wir die Bundesrepublik vergleichend gleichsetzen, wenn ein gutes Dutzend Kultus- und Wissenschaftsministerien in Ländern und im Bund, 70 Parlaments-fraktionen in Bund und Ländern und 600 Bundestagsabgeordnete das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 GG und ihre höchsteigene Bindung an dieses Grundrecht nicht zu kennen scheinen und auf Hinweise der Grundrechtsverletzung nicht reagieren?

Der Kommentar zeigt uns zur Erlangung des bisher verweigerten Grundrechts eine Stufenleiter mit fünf Sprossen durch die Hierarchien unserer staatlichen Organe:

(1) die Selbstverwaltungseinrichtung Universität als Ort der gesetzesbrecherischen Handlungen und des (wohl nicht strafbaren?) Betrugs der Öffentlichkeit;

(2) die Aufsichtsbehörden der Exekutivgewalten, also die Kultus- und Wissenschaftsministerien;

(3) die Gesetzgebenden Organe in Bund und Ländern als Kontrollorgane der Exekutive, also Bundestag und Landesparlamente, einschließlich aller ihrer Ausschüsse;

(4) die Verwaltungsgerichte mit der Kontrolle über Entscheidungen des zuständigen Bundesministeriums oder zuständiger Landesministerien;

(5) das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidungen über Verfasssungsbeschwerden.

Auf der ersten Sprosse stehen wir gegenwärtig mit diesem offenen Brief an 200 Professoren; die zweite und dritte Sprosse haben wir bereits erfolglos absolviert. Es wird sich herausstellen, ob wir die vierte und weitere Sprossen erklimmen müssen. Noch einmal 80 Jahre Unterdrückung der Kritik und Minderheitsauffassung in der theoretischen Physik wird es jedenfalls nicht geben.

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Soll es denn so weit kommen, dass die Wissenschaftsfreiheit und die Grundrechte nur über eine Verfassungsbeschwerde zu garantieren und zu schützen sind?

(Jocelyne Lopez)



Comments

  1. Februar 3rd, 2008 | 11:29

    […] verweise hier auf meinen Eintrag in diesem Blog Das Versagen der Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,  sowie auf meinen Thread im Unterforum [i]„Rechtswissenschaften”[/i] des Forums […]