14. Dezember 2008
Die Spezielle Relativitätstheorie ist gegenstandlos und unhaltbar
Ich fasse die Logikbrüche, die Widersprüche und Absurditäten zusammen, die sich aus meiner Sicht im Rahmen meiner Korrespondenz mit Herrn Dr. Markus Pössel vom Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut für die Spezielle Relativitätstheorie ergeben:
1) Dadurch, dass die Spezielle Relativitätstheorie zwei verschiedene Relativ-geschwindigkeiten zwischen zwei zueinander bewegten Objekten postuliert, ist die Theorie im Hinblick auf die Logik und auf die Mathematik unhaltbar: Es kann zu jedem Zeitpunkt nur eine einzige Relativgeschwindigkeit zwischen zwei zueinander bewegten Objekten geben, die Logik und die Mathematik dulden bei einer Relation nicht die geringste Abweichung. Die SRT ist damit logisch und mathematisch ungültig und unzulässig.
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2) Dadurch, dass die relativistische „Längenkontration“ keine materielle Veränderung des Objekts bedeutet ist dieser postulierte Effekt in der Physik völlig irrelevant und die komplette Theorie ist damit physikalisch gegenstandlos.
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Außer diesen grundsätzlichen, vernichtenden Fehlern ergeben sich weitere Widersprüche und Absurditäten im Rahmen meiner o.g. Korrespondenz, z.B. verdeutlicht mit dem behandelten Beispiel der Messung der Länge eines Schreibtisches:
1) Wenn ein ruhender Beobachter einen Schreibtisch mit 80 cm misst, und ein bewegter Beobachter beim Vorbeilaufen denselben Schreibtisch mit 79,9999 cm misst, dann ist eine der Messungen falsch, da der Schreibtisch seine materielle Länge bei Messungen nicht ändert.
2) Es ist völlig unsinnig anzunehmen, wie die Relativisten es tun, dass die Messung durch den bewegten Beobachter mit 79,9999 cm die exakteste sei, und die Messung durch den ruhenden Beobachter nur „eine gute Näherung„: Jeder, der schon irgendetwas gemessen hat versteht ohne Erläuterungen, dass die Länge eines Objekts bei Bewegung meßtechnisch nicht präzis zu ermitteln ist.
3) Die verkürzte Länge des Objekts wird auch nicht gemessen: Es handelt sich nicht um eine konkrete Messung, sondern sie wird lediglich nachträglich als mathematische „Korrektur“ von Messergebnissen aufgrund eines Postulats vorgenommen. Die Mathematik ist aber keine Meßkunde, sie hat rein gar nichts bei Messergebnissen zu „korrigieren“ und sie hat auch grundsätzlich keine Beweiskraft für den Wahrheitsgehalt von physikalischen Postulaten.
4) Es kann sich auch nicht um eine optische Täuschung vom Beobachter handeln: Die relativistische Längenkontraktion ist von Menschen nicht wahrnehmbar.
5) Wenn der bewegte Beobachter den Schreibtisch beim Vorbeilaufen misst, verkürzt sich sein Maßstab gemäß SRT entsprechend seiner Relativgeschwindigkeit zum Objekt. Beide Messungen, beim Ruhezustand und bei Bewegung, werden also mit verschiedenen Maßstäben (Maßeinheiten) vorgenommen. Das ist z.B. genau so, als ob man den Schreibtisch mit einem Zollstock in Zentimeter und mit einem Zollstock in Zoll messen würde. Die Meßergebnisse sind also nicht vergleichbar (Messen ist Vergleichen).
6) Es ist unsinnig, ein Objekt mit einem variablen Maßstab messen zu wollen. Die Länge eines Maßstabes wird per Konvention festgesetzt und muß unveränderlich bleiben.
7) Es ist unsinnig, die Lichtgeschwindigkeit als unveränderlichen Maßstab per Konvention erklärt zu haben: Es ist schon lange bewiesen und unbestritten, dass die Lichtgeschwindigkeit variable ist (Gravitation, verschiedene Geschwindigkeiten in verschiedene Medien, verschiedene Geschwindigkeiten im selben Medium, Wechselwirkung mit Materie).
Siehe auch Thread im MAHAG-Forum: Unbestreitbarer Sieg
(Jocelyne Lopez)