13. Oktober 2008
Treibjagd: Gewalt als Hobby und Lust am Töten
Ich komme auf meine Blog-Einträge Karlheinz Baumgartl zur alljährlichen Treibjagd an Wildtiere und Die Treibjagd an Wildtiere abschaffen! zurück, sowie auch auf die in diesem Sachverhalt verlinkte Webseite Initiative zur Abschaffung der Jagd.
Ich mache aus dieser Webseite auf die Forderungen für eine Reform der Jagdgesetzgebung aufmerksam, und zitiere hier lediglich einige Überschriften aus diesem Dokument:
– Seit rund 70 Jahren gab es kaum Änderungen am Bundesjagdgesetz
– Nachdem sich Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer gegen eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes ausgesprochen hat, liegt es nun an den Ländern, für eine modernere Jagdgesetzgebung zu sorgen.
– Nach aktuellem Erkenntnisstand in Ökologie und Wildbiologie kommt der Jagd keinesfalls jene ökologische Unabdingbarkeit zu, wie sie von Jäger immer wieder gerne behauptet wird.
– Die Jagd ist somit aus ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen. In den einschlägigen Jagdzeitschriften geben Jäger offen zu: Der wahre Grund für die Jagd ist die „Lust am Töten“ und die „Freude am Beutemachen„.
– Im Grundgesetz wurde der Schutz der Tiere im Jahr 2002 zum Staatsziel erhoben.
– Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger treten in repräsentativen Umfragen ein für ein Verbot der Jagd auf wildlebende Tiere als Freizeitsport (Hobbyjagd) …
– Deutsches „Reviersystem“ verstößt gegen Menschenrechte.
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Vor diesem Hintergrund wiedergebe ich nachstehend den Text des Schriftwechsels zwischen Herrn Karlheinz Baumgartl und Herrn Hans-Christian Eibl, Regierungsinspektor Sachgebietsleiter „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ Landratsamt Rottal-Inn.
Der Regierungsinspektor Landratsamt Rottal-Inn Hans-Christian Eibl droht mit der Justiz wegen „Beleidigung„. Wo der gute Mann in den Ansprachen von Karlheinz Baumgartl eine „Beleidigung“ gesehen haben will ist wohl sein Geheimnis und seine Drohung kann man lediglich als Einschüchterungsversuch ansehen: Dass die Treibjagd legal ist, das wissen wir ja selbst, das braucht uns der gute Mann nicht zu erzählen und er darf gerne darauf verzichten uns darüber zu belehren – sonst hätten wir ja auch keinen Anlaß zum Schreiben gehabt. Dass jedoch jeder Bürger in diesem Land das Recht hat, sich dafür einzusetzen, dass Gesetze geändert werden, das weiß er wohl auch und er darf es auch persönlich zur Kenntnis nehmen, ob es ihm passt oder auch nicht, da ist nichts Illegales oder Rechtswidriges dabei. Und wenn er die Empfindungen, die Motivation, die Meinung, die Argumente und die Initiative von anderen Bürgern als „Beleidigung“ empfindet, das ist sein persönliches Problem, nicht unser Problem und nicht das Problem der Justiz. Das muß er sich schon anhören, dass Bürger wegen Treibjagd und Hobby-Töten entsetzt sind und dagegen protestieren, ob es ihm persönlich gefällt oder auch nicht. Wir haben das Recht uns dafür einzusetzen, mit den uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln, dass Gesetze geändert werden und dazu gehört auch das Recht, die Öffentlichkeit und die Verantwortliche über unsere Motivationen, unserer Zielsetzung und über unser Engagement zu informieren. Protestschreiben an die Verantwortliche gehören dazu, das ist Gang und Gebe, ob es dem guten Mann gefällt oder auch nicht, ob er sich dadurch persönlich „beleidigt“ fühlt oder auch nicht, ob er mit der Justiz droht oder auch nicht.
(Jocelyne Lopez)
Von Karlheinz Baumgartl
An Landratsamt Rottal-Inn Landkreisverwaltung und Jagdbehörde, Pfarrkirchen
Datum: 05.10.08
Betreff: mein Protest gegen die geplante Treibjagd im Landkreis
meine e-Brief vom 21.9.08 (Anlage beidseitig)
Prof. Dr. Theodor Heuss, der erste Bundespräsident Deutschland sagte:
„Jagd ist nur eine feige Beschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.“
Sehr geehrte Frau Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem e-Brief vom 21.9.08 habe ich gegen die alljährlich im Landkreis stattfindende Treibjagd protestiert. Dieser Brief war adressiert an die Landkreisverwaltung Rottal-Inn und an die Jagdbehörde (Willi Brandstetter). Dieser Brief blieb unbeantwortet. Das beanstande ich.
Ich mache meinen e-Brief vom 21.9. vollinhaltlich zum Gegenstand dieses Schreibens. Ich beanstande, dass Sie die Perversionen (Treibjagd) einer kleinen Minderheit von einflussreichen Leuten (z.B. die Bürgermeister) aus Steuergeldern fördern und genehmigen. Ich beanstande ferner, dass Sie den Willen der Mehrheit der Bevölkerung zum Thema Jagd ignorieren. Wollen Sie wirklich wieder ein Massaker in Wald und Flur zulassen ?
Dann bitte ich um Mitteilung, wann und wo die Treibjagd stattfinden soll. Ich bitte um alsbaldige Antwort.
Gruß
(Karlheinz Baumgartl)
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Von Hans-Christian Eibl, Regierungsinspektor Sachgebietstleiter „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ Landratsamt Rottal-Inn
An Karlheinz Baumgartl
Datum: 08.10.08
Betr:. Jagdrecht: Ihr Schreiben vom 05.10.2008
Sehr geehrter Herr Baumgartl,
leider war Ihrem Email vom 21.09.2008 neben Ihrer persönlichen grundsätzlichen Einstellung zu Treibjagden und teilweise beleidigender Vorwürfe keine Frage oder Bitte um Stellungnahme zu entnehmen.
Die Aussage „Falls Sie diese Treibjagd nicht verhindern, stellen Sie sich weiter offen gegen die Mehrheit im Volk“ entspricht Ihrer persönlichen Meinung.
Weniger ist diese Aussage dazu geeignet, uns von dem Grundsatz zu entbinden, dass wir als Behörde nur auf Grundlage geltender Gesetze handeln dürfen.
Wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte, hat der Gesetzgeber, der im Übrigen von der von Ihnen zitierten Mehrheit des Volkes demokratisch gewählt wurde, die Treibjagd in Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetz auf bestimmte Wildarten beschränkt. Innerhalb dieser genannten Grenzen ist die Treibjagd daher nicht verboten.
Wie oben erwähnt muss sich die Behörde an geltendes Recht halten und darf das Recht nicht selbst in die Hand nehmen, weil ein erklärter Gegner der Rechtslage dies so wünscht. Für ein Verbot der Treibjagd in unserem Landkreis gibt es nun mal keine Rechtsgrundlage.
Wenn wirklich 80% der Bevölkerung, wie von Ihnen zitiert, die Treibjagden ablehnen, und wenn diesen 80% dieses Anliegen wirklich wichtig ist, dann wäre es doch ein Leichtes, bei Wahlen eine demokratische Parlamentsmehrheit zu erreichen, welche dann die Gesetze entsprechen ändern kann.
Letztlich bliebe diesen 80% unserer Bevölkerung sogar der Weg des Volksentscheides in Bayern offen, der, wäre es denn dieser Mehrheit wirklich wichtig, ohne weitere Probleme die Rechtslage ändern könnte.
Beides war bisher nicht der Fall und somit ist die Treibjagd immer noch gestattet.
Von daher sei es Ihnen unbenommen, wenn Sie unter anderem „die Perversionen Treibjagd) einer kleiner Minderheit von einflussreichen Leuten (z.B. die Bürgermeister) aus Steuergeldern zu fördern und zu genehmigen“ beanstanden. Doch zu beanstanden wäre nur rechts- bzw. gesetzwidriges Verhalten unsererseits, das wie oben erläutert, nicht vorliegt.
Rechtswidrig allerdings ist der Tatbestand der Beleidigung, der möglicherweise gegeben sein könnte, wenn Sie uns als Behörde die Förderung und Genehmigung von „Perversionen“ vorwerfen. Bitte bedenken Sie das und bleiben Sie sachlich.
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Treibjagden in den einzelnen Revieren laut der geltenden Rechtslage weder bei uns von den Jagdausübungsberechtigten vorher angemeldet werden müssen, noch dass es irgendeine grundsätzliche Verpflichtung gibt, über Ort und Zeit von Jaghandlungen durch den Jagdausübungsberechtigten informiert zu werden zu müssen.
Auch die Weitergabe von solchen Daten wäre uns ohne ausreichenden Rechtsgrund nicht gestattet.
Es bleibt Ihnen aber unbenommen, den Jagdausübungsberechtigten danach zu fragen.
Dieser ist jedoch zu keiner Aussage Ihnen gegenüber verpflichtet.
Abschließend sei festgestellt, dass man durchaus über Treibjagden unterschiedlichster Meinun sein kann. Wenn aber die Rechtslage Treibjagden zulässt, dann bleibt nur der demokratische und vielleicht auch sachlichere Weg, diese Rechtslage zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christian Eibl
Regierungsinspektor
Sachgebietsleiter „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“
Landratsamt Rottal-Inn