27. Mai 2008
Die Grundlagen der Speziellen Relativitätstheorie Einsteins sind logisch und mathematisch ungültig und unzulässig
Ich komme auf die Anfrage von Ekkehard Friebe vom 10.04.08 an die Deutsche Physikalische Gesellschaft über das Experiment Hafele/Keating und auf eine Diskussion im Forum Auf zur Wahrheit zurück und wiedergebe hier einen Austausch mit einem Teilnehmer über die von Einstein postulierte Symmetrie der relativistischen Effekte:
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Wenn du etwas Beschleunigst, musst du Energie reinstecken. Das kannst du dir bei dem Raumschiff noch gut vorstellen […]
Jetzt stellen wir uns den umgekehrten Fall vor:
Du stehst in dem „ruhenden“ beschleunigenden Raumschiff.
Du siehst, dass die Materie um dich herum ohne äußere Krafteinwirkung von dir weg beschleunigt.
Also ich persönlich kann mir ohne Probleme vorstellen, dass hier etwas Asymmetrisches passiert – du nicht?
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Nein, ich kann mir persönlich nicht ohne Probleme vorstellen, dass hier etwas Asymmetrisches passiert… Ich kann mir sowieso auch nicht vorstellen, dass überhaupt was passiert: Objekte können sich ja nicht ohne Krafteinwirkung bewegen.
Und wenn was Asymmetrisches passiert, dann wäre es auch ein grober Widerspruch zum Postulat Einsteins, wo eben zwischen zwei relativ zueinander bewegten Objekten per Prinzip festgesetzt wurde, dass die physikalischen Effekte symmetrisch sind.
Es handelt sich auch um eine Relation und in einer Relation sind die Effekte per Logik (und per Mathematik) immer symmetrisch, das ist trivial.
Wenn ich zum Beispiel sage, dass Peter 10 cm größer als Paul ist, darf ich nur folgern, dass Paul 10 cm kleiner als Peter ist. Nur diese Folgerung ist per Logik und per Mathematik zulässig. Der Satz: „Peter ist 10 cm größer als Paul und Paul ist 10,01 cm kleiner als Peter“ ist logisch und mathematisch ungültig und unzulässig.
Wenn ich zum Beispiel sage, Auto A fährt relativ zu Auto B mit einer Relativgeschwindigkeit von 70 km/St darf ich nur folgern, dass Auto B mit einer Relativgeschwindigkeit von 70 km/St relativ zu Auto A fährt. Der Satz: „Auto A fährt relativ zu Auto B mit 70 km/St und Auto B fährt relativ zu Auto A mit 70,01 km/st“ ist logisch und mathematisch ungültig und nicht zulässig.
Ich kann mir eigentlich bei diesem seltsamen Postulat, dass man sich frei und willkürlich als „ruhend“ oder als „bewegt“ (=beschleunigt) ein der beiden Objekte auswählen darf, nur denken, dass diese Vorstellung keine reale Situation in der Physik darstellt kann: Das ist nur eine rein mentale, anekdotische Vorstellung, eine Fiktion, die keinen physikalischen Realitätsbezug hat. In der Empirie und der angewandten Physik ist sie deshalb auch völlig irrelevant. Man berechnet auch in der Physik nicht die Kraft, um die Schienen zu bewegen, man berechnet die Kraft, um den Zug zu bewegen. Das ist auch wahrscheinlich der Grund, warum Einstein in seinen Folgerungen und in seinen Gedankenexperimenten immer nur die physikalischen Effekte dem Objekt zuspricht, das tatsächlich bewegt bzw. beschleunigt ist, d. h. wo eine Kraft einwirkt, wobei er stillschweigend oder explizit in Widerspruch mit seinem eigenen Postulat steht.
Einstein widerspricht also in seiner Speziellen Relativitätstheorie mit seiner „Zeitdilatation“ und seiner „Längenkontraktion“ nicht nur das Reziprozitätsprinzip, das er selbst als Prämisse postuliert – die relativistischen Effekten seien bei zwei relativ zueinander bewegten Objekten symmetrisch – , sondern er verletzt auch gravierend die unverrückbaren Grundlagen der Mathematik, wonach bei einer Relation die Symmetrie der Zahlen immer mathematisch exakt ist und nicht die geringste Abweichung duldet. Seine Folgerungen „Zeitdilatation“ und „Längenkontraktion“ sind also logisch und mathematisch ungültig und unzulässig.
Dass Einstein auf Kriegsfuß mit der Mathematik bzw. den Mathematikern stand ist bekannt und man kann zum Beispiel auch einige Aussagen in diesem Blog darüber nachlesen: Einstein sah wohl nachträglich den Ursprung der unlösbaren Widersprüche seiner Theorie in der Mathematik
(Jocelyne Lopez)