5. November 2014
Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW: Keine Anhaltpunkte für eine verfolgbare Straftat?
Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Informations-freiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW! , der folgende Missstände ersichtlich macht:
Das Informationsfreiheitgesetz ist äußerst wichtig für unseren Kampf gegen Tierversuche: Mit den Informationen der für die Genehmigung der Versuche zuständigen und verantwortlichen Behörden können wir nämlich nachweisen, dass die Behörden gegen Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes verstoßen, und somit die Versuche gesetzwidrig sind und verboten werden müssen.
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Die Behörden, die Primatenversuche in der Hirnforschung in Deutschland noch aktuell genehmigen (Tübingen, Frankfurt, Magdeburg, Göttingen) wissen natürlich selbst, dass diese Genehmigungen gesetzlich anfechtbar sind (der Guru der Hirnforscher in Deutschland Wolf Singer hat es ungeniert schon 1999 in den Medien verplappert), deshalb versuchen sie, mit Informationen über diese Versuche an die Öffentlichkeit nicht rauszurücken.
Die Behörde LANUV NRW versucht es mit finanzieller Abschreckung der Aktivisten: die meisten sind eben so wie wir ehrenamtlich privat engagiert und müssen die Kosten für die Informationen von ihrem Privataushalt tragen. Damit hemmt und neutralisiert die Behörde sehr wirksam eine Menge von unerwünschten Initiativen der Tierschützer.
Andere Behörden, wie zum Beispiel die für die Versuche an Primaten in Tübingen und Frankfurt zuständigen Behörden, verweigern den Bürgern von vornherein jegliche Informationen über diese Versuche, indem sie sich damit ausreden, es gäbe „leider“ kein Informationsfreiheitsgesetz in ihrem Bundesland … wie Schade… Damit schützen sie sich auch wirksam vor Initiativen der Tierschützer auf den rechtlichen Weg. Siehe zum Beispiel unsere Petition vom 22.10.14 beim Landtag Hessen, um zu versuchen, Informationen über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt trotzdem zu erzwingen.
Auch im Land Baden-Württemberg versteckt sich die für die Genehmigung der Primatenversuche in Tübingen zuständige Behörde „Regierungspräsidium Tübingen“ hinter der Ausrede, dass in diesem Land kein Informationsfreiheitgesetz existiere und somit den Bürgern keine Informationen über diese Versuche erteilt werden können… Was für eine Verlogenheit und Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler!
Unsere Beschwerde über diese Verweigerung beim Umweltministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde der Behörde „Regierungspräsidium Tübingen“ (der grüne Umweltminister Alexander Bonde) wurde abgeschmettert. Wir haben daher eine Beschwerde an die höchste Hierarchie der Behörden, den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann gerichtet und ihn aufgefordert, auch ohne Informationsfreiheitsgesetz unsere Fragen über die Primatenversuchen in Tübingen beantworten zu lassen, mit einer Fristsetzung für die Beantwortung unserer Beschwerde bis zum 10.11.2014: Primatenversuche in Tübingen: Beschwerde an Ministerpräsident Winfried Kretschmann über Umweltminister Alexander Bonde wegen Missachtung von Bürgerrechten
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Durch die Antworte der Behörde LANUV NRW auf unsere Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre, konnten wir zum Beispiel folgende Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz feststellen:
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Die Behörde wusste nicht, seit wann sie diese Versuche an der Uni Bochum genehmigt hatte.
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Die Behörde wusste nicht, wie viele Tiere insgesamt in der Uni eigenen Zucht für diese Versuche gezüchtet wurden.
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Die Behörde wusste nicht, wie viele Tiere nur für die Zucht oder tatsächlich für die Versuche verwendet wurden – fest steht nur, dass alle Tiere getötet wurden: Bei Einstellung der Versuche im August 2012 gab es keine Überlebende.
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Die Behörde wusste nicht, was mit den Tieren passieren wird: ihr lag keine Beschreibung der Versuche vor.
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Die Behörde wusste nicht bzw. wollte nicht sagen, ob Einwände über die ethische Verträglichkeit dieser Versuche von Mitgliedern der jeweiligen Tierschutz-kommissionen gemäß § 15 TierSchG während der Dauer der Versuche über 22 Jahre ausgesprochen wurden.
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Die Behörde wusste nicht, wie lange jedes einzelne Tier für die Versuche verwendet wurde und ob einzelne Tiere mehrfach verwendet wurden – was auch der Fall war.
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Die Behörde gab als Forschungszweck der Versuchsreihen „Untersuchung der Hand-Augen-Koordination von Makaken“ an. Sie gab als Grund der Einstellung der Versuche nach 22 Jahren im August 2012 an: Die Untersuchung der Hand-Augen-Koordination von Makaken wurde von der Uni Bochum als abgeschlossen angesehen.
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Die Behörde gab als brauchbare neue Erkenntnisse der Versuche für die Gesundheit von Menschen oder Tieren gemäß Vorgabe des TierSchG folgendes an: Durch diese Versuche konnte der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann zwei Tore bei der Fußball WM 2006 in Argentinien halten.
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Die Behörde hat sich zur Vermeidung von Wiederholungs- und Doppelversuchen gemäß TierSchG nicht erkundigt, ob diese Versuche schon woanders durchgeführt werden oder durchgeführt wurden. Sie wusste jedoch auf jeden Fall zumindest, dass die gleichen Versuche schon an der Uni Bremen langjährig liefen: Sie hat sich ja ausdrücklich auf das skandalöse Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2014 berufen, um „nachzuweisen“, dass diese Versuche als ethisch vertretbar anzusehen seien.
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Die Behörde hat sich nicht erkundigt, ob geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden in der Hirnforschung zur Verfügung stehen, die gemäß TierSchG vorzuziehen sind – es gilbt welche, und sie sind schon im Einsatz.
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NB: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat unsere Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Vorwürfen von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mit der Begründung eingestellt: Es gäbe keine Anhaltspunkte bzw. keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat (!!!!!!!!!!!!!!)
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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
25.06.2014 – Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung
Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley: Die Verfassung wurde zur Farce!
Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore
Ergebnis von 22 Jahren Hirnforschung mit Primaten an der Uni Bochum: Zwei Fußballtore!
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?
Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?
Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?
Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?
Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?
Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?
Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!
Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!
Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN
Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger
Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen
Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.
Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte .
Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum
Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW
Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte
Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen
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