21. August 2014
Die Behörde LANUV NRW verstößt grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz
Zitat Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover,
in Diagnosen, 9. Sept. 1978 :
“Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”
Diese wissenschaftliche Erkenntnis wurde seit Jahrzehnten national und international durch unzählige Studien in der Fachwelt belegt, sie stimmt 100%ig:
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- Der gesicherte, nachgewiesene Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei Tierversuchen ist also: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind auf Menschen nicht übertragbar. Einzig die klinische Erprobung auf freiwillige, erkrankte oder gesunde Menschen (die gesetzlich vorgeschrieben ist), kann einigermaßen als aussagekräftig für unsere Art „Mensch“ angesehen werden, ebenfalls mit Einschränkungen von Individuum zu Individuum – wie jeder es selbst erkennen kann ohne ein Fachmann zu sein.
. - Das Tierschutzgesetz schreibt in § 7a vor, dass bei der Genehmigung von Tierversuchen der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen ist.
. - Daraus folgt: Alle Genehmigungen von Tierversuchen sind gesetzwidrig und verstössen gegen § 7a TierSchG, da sie nicht den wissenschaftlichen Stand der Erkenntnisse berücksichtigen.
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Siehe Auszug aus unserer Antwort vom 10.08.14 an den NRW-Umweltminister Johannes Remmel wegen Genehmigungen von Tierversuchen durch die Behörde LANUV NRW:
10.08.2014 – Zitat Gisela Urban und Jocelyne Lopez:
„Solange Ihre untergeordnete Behörde LANUV NRW bei der Erteilung von Genehmigungen für Tierversuche diese grundlegenden, gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert, ausblendet und missachtet, dass Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf Menschen übertragbar sind, unterstützt sie nicht nur die Durchsetzung einer lukrativen dafür verantwortungslosen Pseudowissenschaft, sondern verstößt sie gegen die verbindliche Vorgabe des Tierschutzgesetzes § 7a, wonach der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen ist.“
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
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Siehe auch in diesem Blog:
Alle Tierversuche des NRW-Umweltministers Johannes Remmel sind gesetzwidrig
Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem
Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?
Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?
Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?
Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?
Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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