9. Juli 2014
Tierversuche des Ministers Johannes Remmel: Die Bürger können sich die Auskünfte der Behörde LANUV NRW finanziell nicht leisten
Ich verweise auf unsere erneute Ansprache vom 10. Juni 2014 an den Umweltminister NRW Johannes Remmel wegen Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV NRW und an den anschließenden Schriftwechsel:
Wir berichten nachstehend über die weitere Entwicklung:
04.07.14 – Nachfrage vom Umweltministerium NRW:
Von Prof. Dr. Friedhelm Jaeger
An Jocelyne Lopez
cc: Gisela Urban
Betr: Tierversuche an der Universität Bochum
Datum: 04.07.2014
Sehr geehrte Frau Lopez,
vielen Dank für Ihre Mail. Sie können gewiss sein, dass auch mich das Schicksal der Versuchstiere und vor allem das von Affen in Tierversuchen berührt.
Angesichts der vielfältigen Kontakte zwischen Ihnen, dem LANUV und unserem Hause und des wiederholten, vertieften Informationsaustausches zu diesem Thema habe ich den Eindruck, dass Sie bereits über eine Vielzahl der aufgeworfenen Fragen informiert worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich dies als eine Konfusion meinerseits in dieser sehr komplizierten und auch emotional schwierigen Angelegenheit herzlich zu entschuldigen.
Dann aber würde ich Sie gerne um einen erläuternden Hinweis bitten, welche Fragen konkret noch offen sind und ob Sie Ihre Mail als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verstehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Friedhelm Jaeger
Prof. Dr. Friedhelm Jaeger
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Referatsleitung Referat
VI-5 (Tierschutz, Tiergesundheit, Tierarzneimittel)
.
08.07.2014 – Unsere Antwort an das Umweltministerium:
Von Jocelyne Lopez
An Prof. Dr. Friedhelm Jaeger
cc: Gisela Urban
Betr.: Primatenversuche in Bochum
Unsere schriftliche Ansprache vom 10.06.14 an Minister Johannes Remmel
Ihre Antwort vom 30.06.2014 – AZ VI-5-4203
Meine E-Mail vom 04.07.2014
Ihre Antwort vom 04.07.2014
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jaeger,
vielen Dank für Ihre gleichtägige Antwort auf meine Mail vom 04.07.2014.
Die offenen Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum durch Ihre Behörde LANUV NRW habe ich schon in meiner Mail vom 10.06.2014 an Herrn Minister Johannes Remmel gestellt, sowie in meiner Mail an Sie vom 04.07.2014. Ich liste sie erneut auf:
Wie viele Tiere wurden zwischen 1990 und 2012 in der instituteigenen Zucht der Uni Bochum gezüchtet? Wie viele Tiere wurden für die Versuche verwendet? Wie lange für jedes einzelnes Tier? Wie ist die Beschreibung der Versuche? Welcher angestrebter Nutzen für Tier oder Mensch wurde bei diesem Forschungsvorhaben angegeben? Welcher Nutzen für Tier oder Mensch haben diese Versuche gebracht? Welche relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben die Autopsie-Berichte der für die Versuche verwendeten Tiere gebracht? Wie viele Tiere der Zucht wurden nicht für die Versuche verwendet? Warum wurden sie auch getötet? Welche relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben die Autopsie-Berichte der für die Versuche nicht verwendeten Tiere gebracht?
Darüber hinaus interessiert uns in berechtigter Weise wie viele Millionen Euro die Steuerzahler für das Forschungsvorhaben an der Universität Bochum „Untersuchung der Hand-Auge Koordination von Makaken“ über 22 Jahre bezahlen mussten.
Diese genehmigungsrelevanten Fragen haben wir schon 2012 im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes an Ihre Behörde LANUV NRW gestellt, die jedoch keine Antwort wußte, sich für deren Beantwortung für nicht zuständig hielt und auch kein Interesse hatte, diese Informationen nachträglich einzuholen und uns zu erteilen.
Dagegen haben wir als ehrenamtlich tätige Bürger für nichtssagende, ausweichende und teilweise unsachgemäße Antworten Ihrer Behörde 2012 schon um 700 Euro bezahlen müssen, einschließlich Gerichtskosten für vier Klagen wegen Erhebung von abschreckenden Gebühren. Ihre Behörde hält nämlich für angemessen, Gebühren auf der Basis von 62 Euro pro Stunde für Verwaltungsaufwand Bürgern in Rechnung zu stellen, die im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen beanspruchen. Es fand sich auch 2013 ein Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, der ebenfalls die Auffassung Ihrer Behörde vertrat, dass diese Berechnungsbasis für Verwaltungsaufwand angemessen und die Behörde berechtigt sei, nur dann Auskünfte im öffentlichen Interesse zu erteilen, wenn sie selbst Interesse daran hat, es zu tun – wie es sich herausstellte, hatte leider Ihre Behörde kein Interesse, uns die gewünschten Informationen zu erteilen (siehe offene Fragen). Der Richter war sogar der Meinung, dass der Gesetzgeber des IFG NRW die Gebührenerhebung als Abschreckung der Bürger vorgesehen habe, damit nicht jeder Daherkommende Behörden Fragen stellt, nur weil er glaube, es sei umsonst – siehe bei Interesse meine Berichtserstattungen über die mündliche Verhandlung des Urteils 26 K 2277/13 am 07.02.14:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?
Leider ist diese bedenkliche Einstellung offensichtlich die grundsätzliche Haltung Ihrer Behörde gegenüber fragenden Bürgern, wie wir es anläßlich einer anderen, aktuellen Bürgeranfrage an LANUV NRW zur Herbeiführung der Transparenz bei den Primatenversuchen im Affenlabor COVANCE kürzlich erleben mussten: Das Justiziarat Ihrer Behörde zieht für die Ankündigung der Erhebung von Gebühren dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heran, das es für „gut nachvollziehbar“ hält – siehe: LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor COVANCE ab
Zitat vom 04.07.14 – FB 15 – Justiziariat LANUV NRW :
„Das Verwaltungsgericht hat sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit Ihren Einwänden auseinander gesetzt und gut nachvollziehbar dargelegt, warum sie nicht überzeugen konnten.“
Ihre Frage aus Ihrer o.g. Mail vom 04.07.14
„Dann aber würde ich Sie gerne um einen erläuternden Hinweis bitten, welche Fragen konkret noch offen sind und ob Sie Ihre Mail als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verstehen wollen„
muss ich also vor diesem Hintergrund wie folgt beantworten:
Nein, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jaeger, ich stelle die offenen Fragen über die von Ihrer Behörde genehmigten Primatenversuche an der Universität Bochum nicht im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes: Das können wir uns als ehrenamtlich engagierte Bürger im Land NRW finanziell nicht leisten, obwohl diese Versuche im Auftrag und auf Kosten der Steuerzahler über 22 Jahre in Millionenhöhe bereits finanziert wurden.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erhält zur Information eine Kopie meiner heutigen Mail.
Mit tierschützerischen Grüßen
Jocelyne Lopez
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Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.
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Siehe auch in diesem Blog:
Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?
Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore
Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!
Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?
Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!
Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht
sowie auch:
Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby
Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem
Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!
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