23. Januar 2014
Der Abgeordnete Ralf Witzel fühlt sich in NRW machtlos, um die Rechte der Tiere und der Bürger umsetzen zu lassen
Nachdem der Petitionsausschuß des Landtags NRW am 20.12.2013 unsere Petition wegen nachgewiesenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei den langjährigen, vom LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum regelrecht abgeschmettert hat, haben wir Landtagabgeordneten aller Fraktionen gebeten (CDU, SPD, FDP, GRÜNE, PIRATEN), diesen Sachverhalt zu prüfen und ggfs. eine Anfrage beim Parlament einzureichen, um den Beschluß des Petitionsausschußes rückgängig zu machen: Wir dürfen und werden auch nicht als Bürger hinnehmen, dass in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung von nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze durch eine Behörde versperrt und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erhebt. LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten, das ist ein in der Verfassung legitimierte Recht der Tiere und der Bürger.
Als erste haben uns die GRÜNEN am 21.01.2014 dreist mitgeteilt, dass sie bitte mit Gesetzen und Bürgerrechten nicht weiter belästigt werden möchten – Danke, wir verzichten auch, die GRÜNEN sollen sich weiterhin mit der Durchsetzung von Verboten an die Bürger Vollzeit beschäftigen anstatt ihre Rechte zu schützen, wir sind ja es von ihnen gewohnt, siehe: Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!
Der von uns angesprochene Landtagsabgeordnete Ralf Witzel der FDP-Fraktion fühlt sich wiederum machtlos, um die Rechte der Tiere und der Bürger im Landtag NRW zu schützen und umsetzen zu lassen, wie es aus seiner Antwort vom 22.01.2014 hervorgeht:
Abgeordneter Ralf Witzel
E-Mail vom 22.01.2104
Betr.: Abgelehnte Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013
Sehr geehrte Frau Lopez!
Sehr geehrte Frau Urban!
Der Abgeordnete Ralf Witzel dankt Ihnen für Ihre erneute Kontaktaufnahme.
Wir können nachvollziehen, daß Sie mit der Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW, sich Ihrer Petition nicht anzuschließen, unzufrieden sind und weiterhin für Ihr Anliegen kämpfen. Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, daß an dieser Stelle die Möglichkeiten des Abgeordneten Ralf Witzel, in Ihrem Sinne tätig zu werden, beschränkt sind. Nach einer erfolgten Beratung samt abschließender Entscheidung in einem Fachausschuß ist nach unserer Geschäftsordnung für einen bestimmten Zeitraum keine politische Erörterung im Parlament vorgesehen. Darüber hinaus ist der Abgeordnete Ralf Witzel als Haushaltspolitiker nicht Mitglied des Petitionsausschusses und kann somit auch keine Auskünfte über dort getroffene Voten geben.
Mit freundlichen Grüßen
Meike Ostermann
Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein Abgeordneter im Landtag NRW als legitimierter Volksvertreter über keine Möglichkeit verfügt, die Rechte der Bürger zu schützen und Gesetze umsetzen zu lassen, auch wenn Verstöße gegen geltende Gesetze von einer Behörde begangen wurden. Die Glaubwürdigkeit dieser Antwort ist aus unserer Sicht sehr in Frage zu stellen: Wofür hat die Verfassung die Legislative als Kontrollinstanz der Exekutive vorgesehen, wenn ihr keine Mittel und Möglichkeiten dafür zugeteilt wurden? Oder ist die FDP auch aus dem Parlament NRW de facto rausgeflogen, und keiner weiß es?
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Siehe auch:
Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie
Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird
Primatenhirnversuche in Bochum – Landtag nimmt Verstöße gegen Tierschutzrecht billigend in Kauf
07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt
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