Blog – Jocelyne Lopez

Relativitätstheorie: Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Ich verweise auf die Diskussion über das Verhalten von Behörden hinsichtlich der Beachtung von geltenden Gesetzen, die ich im MAHAG-Forum im Fallbeispiel meiner Bürgeranfrage an Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation bei dem wichtigen Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie initiiert habe: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment.

Nachstehend gebe ich einen weiteren Beitrag von mir in diesem Forum wieder:

 

23.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.

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Als weitere Untersuchung der Umsetzungspraxis der Gesetze in Deutschland, kann man auch mit einem weiteren Beispiel feststellen, wie staatliche Dienstleister und Staatsdiener die Rechtsgrundlagen umsetzen:
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1. Ich habe am 20.02.2012 an die zu dieser Zeit amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan eine Bürgeranfrage gerichtet, mit der Bitte um Nennung der zuständigen und verantwortlichen Behörde, die den Umstand auf Rechtsmäßigkeit prüfen könnte, dass im vom Staat im öffentlichen Bildungssystem bundesweit zugelassenen Lehrmaterial (hier Lexikonverlag Brockhaus), die Behauptung vertreten und verbreitet wird, dass die Kritik der Relativitätstheorie antisemitisch und rassistisch motiviert sei und dass die Kritik dieser Theorie lediglich von „unseriösen“ Wissenschaftlern ausgeübt wird , siehe: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden.

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2. Die Bundesministerin Annette Schavan antwortet korrekt nach knapp 3 Wochen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 1 Monat, sowie auch korrekt mit der Nennung der zuständigen und verantwortlichen Behörden mit genauen Kontaktangaben, siehe: Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Anfrage wegen Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem.
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3. Die von der Bundesministerin genannte zuständige und verantwortliche Behörde KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) antwortet nicht auf meine Bürgeranfrage vom 07.03.2012 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat. Das ist erst einmal kein gutes Zeichen…
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4. Ich gebe nicht auf und schreibe eine 1. Erinnerung. Das KMK antwortet auch nicht innerhalb einer neuen Fristsetzung von 1 Monat auf meine 1. Erinnerung. Das ist ein noch schlechteres Zeichen…
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5. Ich gebe nicht auf und schreibe eine 2. Erinnerung mit erneuter Frist von einem Monat.
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6. Das KMK antwortet auch nicht auf diese 2. Erinnerung.
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7. Ich gebe nicht auf und beschwere mich bei der Bundesministerin Schavan, dass die von ihr genannte zuständige und verantwortliche Behörde KMK auf meine Bürgeranfrage nicht antwortet.
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8. Die Bundesministerin Schavan teilt mir nach 4 Tagen quasi postwendend mit, dass sie meine Bürgeranfrage an die zuständige und verantwortliche Behörde KMK selbst weitergeleitet hat, und dass ich von dort eine Antwort bekommen werde.
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9. Das KMK antwortet in der Tat nach 6 Tagen auf meine ihm von der Bundesministerin Schavan weitergeleitete Bürgeranfrage.
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10. Die Behörde KMK bestreite aber in ihrer Antwort, dass sie dafür zuständig und verantwortlich sei, und schickt mich in die Wüste.
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11. Als Rechtshinweis teilt mir die Behörde KMK mit, dass die Zuständigkeit bei den einzelnen Bildungsministerien der Länder liegt, aber warnt mich schon dabei, dass diese Zuständigkeit nicht verbindlich ist und dass die Bildungsministerien der Länder berechtigt seien, mich auch mit meinem Anliegen in die Wüste zu schicken, Zitat: „Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen“.

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Es kann in einem Rechtsstaat die Konstellation nicht existieren, auch in einer föderalen Staatsordnung, dass ein öffentliches Anliegen bzw. ein staatliches Handel ohne staatliche Zuständigkeit und Verantwortung steht, sonst wäre es nicht ein Rechtsstaat.

 

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext in meinem Blog:

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kennt die Verfassung Deutschlands nicht

G.O. Mueller ist ein Whistleblower

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