5. April 2013
Streit um Affenhirnversuche geht weiter – Bremer Senat nimmt Skandalurteil nicht hin
Aktuelle Information aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
Streit um Affenhirnversuche geht weiter
Bremer Senat nimmt Skandalurteil nicht hin
Der Bremer Gesundheitssenator hat aktuell Beschwerde beim Bundesverwaltungs-gericht eingelegt. Hintergrund ist, dass im Dezember 2012 das Oberverwaltungs-gericht Bremen entschieden hatte, die an der Universität Bremen praktizierten Affenhirnversuche seien zulässig.
Die Richter folgten unter anderem einem Gutachten des Deutschen Primaten-zentrums, der größten deutschen „Zucht- und Liefereinrichtung“ für Affen, und kamen zu dem Ergebnis, dass die Tiere »allenfalls mäßigen Belastungen« ausgesetzt sind, die nicht so gewichtig sind, dass die Forschungsfreiheit dahinter zurückstehen müsste. Das Gericht ließ darüber hinaus keine Revision zu. Dies nimmt der Bremer Senat nicht hin und will vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
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Siehe auch in diesem Blog:
Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter
Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!
Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen
Skandalurteil Andreas Kreiter: Tierexperimentatoren müssen sich dem Wertewandel beugen
Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter
Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig
Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig
Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!
sowie unsere Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Genehmigung der gleichen Versuche an der Ruhr Universität Bochum:
Primatenversuche in Bochum: Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm
sowie die Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen, um ein absolutes Verbot der Versuche mit Menschenaffen zu erreichen:
Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an