13. Dezember 2012
Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?
Wie die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. es schon am Tag der Urteilsverkündung im Fall der Klage der Universität Bremen es mitgeteilt hat, dürfen die horrenden Experimente des Hirnforschers Andreas Kreiter weiter fortgeführt werden, siehe meinen gestrigen Blog-Eintrag: Hirnforschung: Die Bremer Versuchsaffen dürfen zu Ende massakriert werden .
Wie es aus diesem Artikel und aus den nachstehenden Artikeln aus der Presse zu entnehmen ist, beruht die Entscheidung der Richter des Bremer OVG einzig auf ihrem eigenen, persönlichen Ermessen, dass die Versuchstiere nur „mäßig“ bei diesen Versuchen leiden würden:
Zitat Ärtze gegen Tierversuche e.V. :
[…] Wie in Bremen, wurden auch in München und Berlin vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Die in München zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid 2008 deutlich: »Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).« Die betroffenen Experimentatoren akzeptierten im Gegensatz zu Kreiter die Ablehnung ihrer Tierversuche. […]
Zitat TAZ.de – Affen leiden anders:
Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag in einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden: Die zuständige Gesundheitsbehörde darf die Experimente des Neurobiologen Andreas Kreiter mit Makaken-Affen nicht untersagen. Die Belastung der Tiere, so das Gericht, sei eine „mäßige“, die Abwägung mit den Belangen des Tierschutzes müsse daher eindeutig zu Gunsten der Wissenschaft ausfallen. Eine Revision vor dem Bundes-verwaltungsgericht ließen die Richter nicht zu. […]
[…] Wie sehr werden die Tiere gequält und lässt sich das rechtfertigen? „Der Schlüssel des Verfahrens“, sagte Hans Alexy, Vorsitzender Richter am OVG. Und genau an diesem Punkt trafen die Positionen unversöhnlich aufeinander. Während die Gesundheitsbehörde von Zuständen ausgeht, bei denen es gar nicht anders sein könne, als dass die Affen schweren körperlichen und seelischen Zumutungen ausgesetzt seien, spricht die Gegenseite von allenfalls mäßigen Belastungen. „Mehr als zehn Jahre Forschung beweisen das“, sagte Wolfgang Löwer, der in dem Verfahren die Universität vertrat.
Eine Sichtweise, die von dem OVG geteilt wird, so sehr, dass in der Begründung sogar die gleichen Worte gewählt werden. „Das OVG ist aufgrund einer Auswertung der verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tiere durch die Versuche allenfalls mäßigen Belastungen ausgesetzt sind“, heißt es in einer Mitteilung vom Abend. Dabei habe das Gericht berücksichtigt, dass diese Versuche bereits seit 1998 durchgeführt werden. […]
[…] Der Neurobiologe Andreas Kreiter erforscht seit Ende der 1990er Jahre, wie das Gehirn von Affen funktioniert. Im Jahr 2007 beschloss die Bremische Bürgerschaft, dass damit Schluss sein soll, weil die Tiere nach Überzeugung der Gesundheitsbehörde zu sehr leiden. Der Wissenschaftler und die Leitung der Universität sehen das anders. Die Makaken-Affen würden nur gering belastet, so ein Uni-Sprecher. Außerdem seien die Experimente ohne Affen nicht zu machen. […]
[…] Die Affen leiden „mäßig“ stark unter den Versuchen, sagen die Richter
Bei der Verhandlung am Dienstag ging es im Wesentlichen um die Frage, wie stark die Tiere unter den Versuchen leiden. Beide Seiten führten Gutachten mit unterschiedlichen Bewertungen dazu an. Das Gericht ging bei seiner Entscheidung von einer mäßigen Belastung der Tiere aus. […]
Tatsächlich? Die Tiere leiden nach dem Ermessen der Bremer OVG-Richter nur „mässig“ bei diesen Experimenten? Das Bohren des Schädels, die Implantierung von Elektroden im Gehirn, der massige Wasserentzug, die stundenlange Fixierung des Kopfs auf Primatenstühlen während den „Übungen“, diese jahrelange Tortur bis zum anschließenden Töten der Tiere, das alles ist für die Richter des Bremer OVG nur „mässiges“ Leiden? Haben die OVG-Richter ihr Empfinden von Leiden und Grausamkeit etwa bei Frankenstein- und sonstige Gewalt und Horror-Filmen entwickelt? Wollen uns die Richter eine Welt der Gewalt, des Horrors, des Alptraums und der Grausamkeit aufzwingen?
Und was ist mit der lebenslangen Gefangenschaft der Tiere im Einzelhaft, wie Andreas Kreiter sich grinsend vor den Käfigen seiner Opfer fotografieren lässt? Ist etwa auch eine lebenslange Gefangenschaft ein „mässiges Leiden“ für die Richter des Bremer OVG? Haben die Richter des Bremer OVG Sehnsucht nach Käfighaltung oder nach den mittelalterlichen Verliesen von grausamen Despoten? Meinen etwa die Richter des Bremer OVG, dass hoch empfindliche und psychisch hochentwickelte Wesen wie Affen oder Menschen – die hier bei diesem Forschungszweck wissenschaftlich gleichgestellt werden – unter einer lebenslangen Gefangenschaft nicht leiden, gebrochen und zerstört werden? Glauben etwa die Richter des Bremer OVG, dass irgendwelche wissenschaftliche Beobachtungen und Messungen an Tiere oder Menschen, die unter dieser extremen lebenslangen Belastung vorgenommen werden, irgendwelche aussagekräftige und brauchbare Erkenntnisse für die Heilung von natürlich entstandenen Krankheiten bei Menschen gewonnen werden können? Ist den Richtern der Bremer OVG noch nicht hinreichend bekannt, dass Gewalt Menschen und Tiere physisch und seelisch verändern und zerstören? Brauchen die Richter der Bremer OVG noch Beweise dafür? In welcher Welt des „mässigen“ Gräuels leben die Richter des Bremer OVG?
Und was ist mit der im Voraus genehmigten Tötung der Versuchstiere nach den Experimenten? Ist auch der Tod für die Richter des OVG ein „mässiger“ Schaden für Menschen oder Tiere? In welcher Welt der Gewalt und der Zerstörung leben die Richter des Bremer OVG mit ihrem Ermessen von „mäßigen“ Schmerzen, Leiden und Schäden?
Und was ist mit der horrenden Tötung der Tiere nach den Experimenten? Ist das auch für die Richter des Bremer OVG „mässiges Leiden“? Im Internet kursieren z.B. Informationen, dass der Hirnforscher Wolf Singer, der schon seit Jahrzehnten die gleichen Experimente an Primaten in Frankfurt beim Max Planck Institut für Hirnforschung durchführt (Andreas Kreiter ist sein eifriger Schüler in Bremen), die Gehirne seiner jahrelang gequälten Versuchstiere bei lebendigem Leib und ohne Narkose seziert, siehe zum Beispiel mit schockierendem Bild: Wolf Singer und seine Tierversuche oder Prof. Dr. Wolf Singer forscht an den Hirnen lebender und nicht-betaeubter Tiere… . Ist für die Richter des Bremer OVG das Sägen des Schädels und das Sezieren des Gehirns beim Bewußtsein etwa ein „mässiges Leiden“?
Und was ist mit den erheblichen Kollateralschäden von solchen horrenden Versuchen für Menschen und Gesellschaft? Haben sich die Richter des Bremer OVG darüber Gedanken gemacht? Siehe: Gravierende Kollateralschäden der Tierversuche für Mensch und Gesellschaft. Offensichtlich leiden Millionen von Menschen anders als die Richter des Bremer OVG.
Welche Welt des Grauens, der Gewalt, der Angst und des Leidens wollen uns die Richter des Bremer OVG mit ihrem fragwürdigen persönlichen Ermessen von „mässigen“ Schmerzen, Leiden und Schäden aufzwingen? Das ist eine fremde Welt, eine Welt der horrenden Vergangenheit und Gegenwart, das ist eine von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands abgelehnte Welt, die sie auch durch ihre demokratisch gewählten legislativen Vertreter zum Ausdruck gebracht hat, nicht nur für die Bremer Bevölkerung:
[…] Die Gesundheitsbehörde geht davon aus und hat das gestern noch einmal betont, dass die Affen großes Leid erdulden müssen. Es sei deswegen unter ethischen Gesichtspunkten unvertretbar, weiter Versuche an ihnen auszuüben. Zumal, so der Prozessbevollmächtigte Wolfgang Ewer, ein Verwaltungsrechtler aus Kiel, den Experimenten kein messbarer Nutzen gegenüberstehe.
[…]
Grundsätzlich, so der Anwalt, träfen bei dem Streit zwei verfassungsrechtliche Positionen aufeinander: die Wissenschaftsfreiheit und der Tierschutz, der seit zehn Jahren als Staatsziel im Grundgesetz verankert sei. „Und wer anderes als die demokratisch legitimierte Exekutive kann festlegen, welchem der beiden Rechtsgüter nach sorgfältiger Abwägung der Vorrang gegeben wird?“, erklärte Ewer.
Ja, wer anderes als die demokratisch legitimierte Exekutive und Legislative kann festlegen, wie Affen und Menschen leiden? Bestimmt nicht allein die Richter des Bremer OVG. Wir sind das Volk, wir kämpfen weiter, gegen die Leiden der Versuchstiere und gegen unsere eigenen Leiden. Gegen Grauel, Angst und Gewalt. Wir kämpfen weiter, auch wenn die Bremer Versuchsaffen zu Ende massakriert werden dürfen, weil die Richter des Bremer OVG „anders leiden“ und anders denken, vorsichtshalber ohne Revision, damit das besser beim Volk sitzen kann.
Wie ist es mit einer Revision beim Bundesverfassungsgericht, wenn die Bremer OVG-Richter eine Revision beim Bundesveraltungsgericht ausgeschlossen haben?
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Siehe auch:
Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
.
[…] Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwal… […]
[…] Inwiefern erteilt sich das Bremer OVG wiederum selbst das Recht, diese Versuche ethisch abzuwägen und im Alleingang ohne Revision zu entscheiden, dass sie ethisch vertretbar seien? Das Bremer OVG spricht der Behörde und der Bevölkerung eine ethische Abwägung ab, entscheidet aber für sich selbst im Namen des Volkes, dass die Versuche ethisch vertretbar sind, da die Tiere nach seinem eigenen Ermessen nur „mäßig“ leiden würden. Die Tiere leiden „mäßig“? Affen leiden „anders“? Hallo??! Welche Welt der Gewalt und des Grauens will das Bremer OVG uns aufzwingen? Siehe in diesem Blog: Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwal… […]
[…] Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwal… […]
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