18. April 2012
Wenig politische und demokratische Bildung im Forum „Bildung“ der Piratenpartei
Ich verweise weiterhin auf meine Thematik Verstoß gegen das Grundgesetz in der Vermittlung der Relativitätstheorie im Forum „Bildung“ der Piratenpartei, die zwar eine rege Beteiligung verzeichnet, wo jedoch bis jetzt die aktiven Teilnehmer wenig politische und demokratische Bildung, sowie wenig soziale Kompetenz bei der Erörterung dieser Thematik zeigen (abgesehen davon, dass die Diskussion stark von Trollen, Stalker und Mobber unterwandert ist).
Es wird u.a. zum Beispiel dort bestritten, dass die Relativitätstheorie vom Staat überhaupt vermittelt wird, und dass die mir von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan als zuständig und verantwortlich genannte Behörde nicht dazu verpflichtet ist, meine Frage zu beantworten, siehe: Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem
Ich gebe hier einige meiner Beiträge in diesem Zusammenhang wieder:
17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Keiner muss mit dem Rücken zur Wand stehen, um zu fordern, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes respektiert und umgesetzt werden. Jeder Bürger darf es.
Im öffentlichen Recht, anders als im Zivilrecht, ist es sogar von der Systematik her ganz einfach, wenn man sie erst einmal verstanden hat, und sie ist für den Bürger sehr überschaubar und leicht begehbar, ohne Rechtsanwaltspflicht, kostenfrei und ohne Risiko auf Regress, wenn man sich an einige Regel hält und von vornherein dessen bewußt ist, dass die Vorgänge extrem langwierig sind und dass die Behörde in vielen Fällen massiv mauern wird.
Die Grundsystematik ist einfach und beruht auf wenige Umstände und wenige Gesetze:
- Jeder Bürger ist souverän und verfügt per Grundgesetz über das Sagen auf die Behörde: Hier greift Art. 20 Ziff. 2 Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das bedeutet: Die Behörde ist per Grundgesetz der Dienstleister jedes Bürgers (nicht sein Schuhputzer, aber sein Dienstleiter). Der Bürger darf also gegenüber seinem Dienstleister selbstsicher als Souverän auftreten, jedoch sachlich, höflich, nicht beleidigend und ohne Emotionalität. Er darf Fragen stellen, die bestimmte Vorgänge aus der Zuständigkeit und Verantwortung der Behörde betreffen, er darf auf eine Antwort bestehen und darf sogar eine Frist für die Antwort setzen (3 bis 4 Wochen, ggfs. mit Verlängerungen)..
. - Behörde verstoßen am laufenden Band gegen geltende Gesetze (aus Ignoranz, Schlamperei oder in einigen Fällen wohl auch aus Korruption): Bei einem gut begründeten Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze durch Behörde darf sich der Bürger auf § 258 StGB Strafvereitelung berufen: Das bedeutet, dass jeder Bürger sich selbst strafbar macht, wenn er einen Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze hat und keine Klärung und Prüfung darüber veranlasst. Antwortet die Behörde nicht oder antwortet sie Nichtssagendes, macht sie sich auch strafbar und der Bürger darf sich auf § 258a StGB Strafvereitelung im Amt berufen, sowie auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung, die u.a. eine Informationspflicht den Behörden vorschreibt.
. - Antwortet die Behörde weiterhin nicht oder antwortet sie weiterhin Nichtssagendes, gibt es mehrere Möglichkeiten für den Bürger weiterzukommen, zum Beispiel:
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– Eine Fachaufsichtsbeschwerde: Die Legislative (Abgeordnete) wird eingeschaltet und muß die Behörde zwingen, die Fragen des Bürgers zu beantworten. Zwei Beispiele davon haben wird gegenüber einer Veterinärbehörde umgesetzt Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12 und Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12.
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– Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft muß dann selbstständig den Strafbestand verfolgen.
Alle weiteren Schritte bei der jeweiligen höheren Instanz sind möglich, einschließlich Klage vor einem Verwaltungsgericht, bis hin zur Verfassungsklage.
Mehr sind da nicht an Gesetze, um bei Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze die zuständige und verantwortliche Behörde zur Verantwortung zu ziehen und ein gesetzwidriges Verhalten der Behörde abstellen zu lassen. Wie gesagt sehr langwierig und schwerfällig, aber von der Systematik her einfach und bürgerfreundlich. Ein Fallbeispiel für die ersten Schritten haben wir konkret in einem Fall von Verdacht gegen das Grundgesetz bei der Genehmigung von Tierexperimenten durch eine Veterinärbehörde zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden
17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:
[…] Bis jetzt hat jedoch die Behörde nicht nachgewiesen, dass die Kritik der Relativitätstheorie im Bildungssystem vermittelt und behandelt wird, obwohl diese Theorie nachweisbar in Schulbüchern, in gymnasialen Leistungskursen und in Universitäten vermittelt und behandelt wird. Wird etwa die Kritik dieser Theorie dabei auch vermittelt und behandelt? In welcher Form? Werden auch Alternativtheorien zur Lichtausbreitung (zum Beispiel Äthertheorien) auch als annehmbar vermittelt und behandelt? In welcher Form? Hmm… meinst Du das etwa wirklich? Wir meinen das eben nicht und wir dürfen es auch schwarz auf weiß von den Behörden nachgewiesen bekommen: Ein paar nichtssagende Floskel werden uns (und ggfs. den Richtern) nicht zufriedenstellen, versteht sich.
Du darfst also auch geduldig warten: Auseinandersetzungen mit Behörden sind extrem langwierig und schwerfällig, vor allem bei Vorgängen, wo es um Millionen und Milliarden von öffentlichen Geldern in Lehre und Forschung geht, deren Verwendung jeder Bürger befugt ist zu hinterfragen.
17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Nochmal: Doch, die Relativitätstheorie wird gelehrt, habe ich schon angeführt, in Lehrbüchern, in gymnasialen Leistsungskursen und in Universitäten. Es gibt sogar extra für die Relativitätstheorie gemäß Prof. Hermann Nicolai, Direktor vom Albert Einstein Institut noch dazu zwei Professuren an deutschen Universitäten und zum Beispiel ein Portal „Einstein-Online“ vom Albert Einstein Institut, alles vom Steuerzahler finanziert.
Doch, doch, die Lehre der Relativitätstheorie wird im Bildungssystem vermittelt und behandelt, mit Steuergeldern, das ist nachweisbar. Wird die Kritik der Relativitätstheorie dabei auch vermittelt und behandelt? In welcher Form? Das ist eben noch nicht nachgewiesen worden. Wird auch in Lehrbüchern, in gymnasialen Leistungskursen und in Universitäten zum Beispiel eine Äthertheorie gelehrt? In welcher Form? Gibt es auch zwei Professuren an deutschen Universitäten zum Beispiel für die Äthertheorie von Lorentz, die die gleichen Voraussagen und die gleichen experimentellen Befunde wie die Relativitätstheorie liefert? Oder gibt es ein „Hendrik Lorentz Institut„, finanziert vom Steuerzahler? Oder ein „Lorentz-Online“ zur Bildung der Schüler ab der 10. Klasse und der Öffentlichkeit, finanziert vom Steuerzahler? Oder ein „Lorentz-Jahr„, finanziert vom Steuerzahler?
Fragen über Fragen…
17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Nachweisbar ist, dass der Staat im Rahmen seines Bildungsauftrags mit Steuergeldern die Relativitätstheorie vermittelt, in Schulen, in Gymnasien, in Universitäten, in universitären Instituten, in außeruniversitären staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen. Das sind positive Nachweise, sie sind zahlreich.
Ein „negativer“ Nachweis ist, dass der Staat nirgendwo im Rahmen seines Bildungsauftrages die Kritik der Relativitätstheorie oder Alternativtheorien vermittelt. Unser „negativer Nachweis“ ist also, dass wir nirgendwo eine solche Vermittlung durch den Staat gefunden haben.
Der Staat soll also hier positive Nachweise bringen und schwarz auf weiß beweisen, dass er auch die Kritik der Relativitätstheorie und mindestens eine Alternativtheorie zur Relativitätstheorie auch mit Steuermitteln vermittelt. Die Beweislast obliegt hier ihm.
Wenn ich zum Beispiel sage „Es gibt keine schwarzen Schwäne, weil ich keine gefunden habe„, kannst Du nicht sagen „Beweise es bitte, dass Du keine gefunden hast„, oder? Das wäre ja absurd. Wenn Du mir zeigen willst, dass ich irre und dass es schwarze Schwäne gibt, dann muss Du mir schon zeigen, wo sich ein schwarzer Schwan befindet. Okay?