Blog – Jocelyne Lopez

Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie Bürger vom Albert Einstein Institut behandelt werden?

Ich verweise auf meinen Eintrag Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie „frei“ die Wissenschaft ist?, woraus es hervorgeht, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung 2006 ihr Ministerium für nicht zuständig hielt, die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller fachlich prüfen zu lassen, sowie keine Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und keine Verletzung der Grundrechte von Wissen-schaftlern und Bürgern bei der Äußerung einer Kritik an dieser Theorie festgestellt haben wollte. 

Erst ein Jahr später hat Frau Dr. Annette Schavan meine wiederholte Bitte um Nennung von zuständigen Mitarbeitern im wissenschaftlichen Meinungsstreit beantwortet: 

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich danke für Ihre weitere Anfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema „Kritik der Einsteinschen Relativitätstheorie“. 

Wie Ihnen bereits mitgeteilt, es ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, zu physikalischen Theorien Stellung zu nehmen oder im wissenschaftlichen Meinungsstreit Position zu beziehen.

Die Beurteilung von Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung obliegt den Fachleuten und entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen. Im Falle der Relativitätstheorie wäre dies z. B. das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Einstein-Institut in Potsdam-Golm.

 

Weiß aber Frau Dr. Annette Schavan wie ein  Mitarbeiter vom Albert Einstein Institut (Dr. Markus Pössel) – das ich auf ihre Empfehlung 2008 um die Klärung einer seit über 100 Jahren stark umstrittenen Kernfrage der Theorie gebeten habe (die Natur und die Realität der relativistischen Längenkontraktion) – diese fachliche Anfrage behandelt hat? 

  • Mit kritischen Einwänden von fachlich qualifizierten Autoren über diese Kernfrage, die ich verlinkt hatte, wollte sich Dr. Markus Pössel aus „Zeitgründen“ nicht auseinandersetzen, siehe hier.
  • Mein Angebot der Zusendung des einmaligen Nachschlagewerks von G.O. Mueller zwecks Prüfung der fachlich kritischen Argumentationen hat er abgelehnt, da er sich schon „vor längerer Zeit sowohl mit der historischen Rezeptionsgeschichte der Relativitaetstheorie als auch mit den Thesen zeitgenoessischer Relativitaetskritiker auseinandergesetzt“ habe, siehe hier.
  • Seine unmissverständliche Klärung meiner gezielten Frage über die Natur und der Realität der Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie in seiner E-Mail vom 17.08.08  „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher;“ hat er nachträglich zum Anlaß genommen, mich mit gerichtlichen Folgen wegen angeblicher Sinnentstellung und Zitatenverfälschung unterschwellig zu drohen, siehe hier und hier.
  • Anschließend eröffnete Dr. Markus Pössel eine öffentliche Debatte in seinem Blog über „Diskussionen mit unorthodoxen Kritikern“ und machte sich dort schwer-wiegende Beleidigungen und Verleumdungen mir gegenüber eines anonymen Rufmords- und Denunziationsportals „Esowatch“ zu eigen, siehe hier.
  • Meine Beschwerde an die Direktoren des Albert Einstein Instituts über diese Behandlung sowie meine Erinnerung wurden ignoriert, siehe hier und hier.

Findet die Bundesministerin Frau Dr. Annette Schavan die fachliche Behandlung einer seit 100 Jahren strittigen Kernfrage der Speziellen Relativitätstheorie durch die Institution, die sie mir als zuständig und kompetent zur „Beurteilung der Ergebnissen der wissenschaftliche Forschung“ im Rahmen der Studie der Forschungsgruppe G.O. Mueller genannt hat angemessen und akzeptabel? 

Findet die Bundesministerin Frau Dr. Annette Schavan, die Behandlung, die natur-wissenschaftlich interessierten Bürgern durch das Albert Einstein Institut widerfährt als angemessen und akzeptabel?