6. September 2009
Die relativistischen „Korrekturen“ von Messdaten sind eingebaute Fehler
Ich komme auf meinen gestrigen Eintrag Das Postulat Einsteins ist gegenstandslos und irrelevant zurück, sowie auf meinen Austausch mit dem Teilnehmer Dingle im Diskussions-Thread „Das Watergate der Physik – Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie“ im Forum Politik sind wir und gebe einen weiteren Beitrag aus diesem Austausch wider:
06.09.09 – Zitat Jocelyne Lopez:
Dass die sogenannte relativistische Geschwindigkeitsaddition (Additionstheorem nach Einstein) keine Anwendung in der physikalischen Realität haben kann, folgt logisch zwingend aus der Tatsache, dass die hier von Einstein postulierte „Längenkontraktion“ von bewegten Objekten in Wirklichkeit nicht existiert (siehe Dr. Markus Pössel): Die bewegten Objekte verändern ihre Ruhelänge gar nicht, kein bisschen, genauso wie bei Galilei. Es ist also eindeutig falsch und ungültig, eine Relativgeschwindigkeit zwischen zwei bewegten Objekten unter Berücksichtigung einer nicht existierenden Längenkontraktion zu berechnen. Einverstanden?
Kein Messinstrument, wie hier die Laserpistole, weiß auch von einer von Einstein postulierte „Längenkontraktion“ von bewegten Objekten. Die Laserpistole wird also diesen postulierten und nicht existenten Parameter nicht messen können, sie misst nur die reale materielle Länge der bewegten Objekte, die sich ja zwischen Bewegungs- und Ruhezustand zu keinem Zeitpunkt unterscheidet. Eine nachträgliche mathematische „Korrektur“ der Messdaten (oder eine Einprogrammierung dieser „Korrektur“ im Messinstrument) mit dieser nicht existierenden Längenkontraktion ist also falsch und ungültig. Die sogenannten „relativistischen Korrekturen“ von Messdaten sind gar keine „Korrekturen“, sondern im Gegenteil eingebaute Fehler.
Daraus folgt auch logisch zwingend, dass die relativistische Längenkontraktion, die auf dem Postulat der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit zu allen bewegten Beobachtern basiert, nie experimentell nachgewiesen werden kann: Sie existiert nicht in der Realität. Man kann ja nicht messen, was nicht existiert. Das Postulat der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit zu allen bewegten Beobachtern kann also prinzipiell nicht experimentell nachgewiesen werden. Es ist unfalsifizierbar – also nach Popper unwissenschaftlich.
Umso verwunderlich ist es, dass Meinungsmacher der Relativitätstheorie und führende Relativisten behaupten, dieses Postulat der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit zu allen bewegten Beobachtern sei experimentell nachgewiesen worden, und zwar durch das Experiment von Michelson-Morley (1881 und 1887) – wobei noch dazu der Umstand kommt, dass bei diesem Experiment der Beobachter nicht einmal bewegt war (die komplette Meßapparatur war stationär und der Lichtstrahl bewegte sich zu einem ruhenden Beobachter) – die Krönung der Blindheit. Siehe zum Beispiel: Prof. Bernard Schutz, Direktor am Albert Einstein Institut, erzählt uns was vom Pferd.
Findest Du in Ordnung, dass man im Bildungssystem etwas Falsches und Ungültiges als richtig und gültig lehrt?
Und dass man Experimente zum Nachweis eines prinzipiell unfalsifizierbaren Postulats sich vorstellt?
Und dass man Experimente als Nachweis heranzieht, deren Meßanordnungen nicht einmal auf das zu prüfende Postulat angepasst sind?
Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung.
(Jocelyne Lopez)