26. Juni 2009
Anspruch der Öffentlichkeit auf Klärung von strittigen Fragen über der Relativitätstheorie
Ich komme auf die Diskussion Einstein-Widerleger & Co. im Blog von Carolin Liefke zurück und nehme Stellung zu dem Vorwurf einer Benutzerin, ich hätte bei der Veröffentlichung 2008 meiner Korrespondenz mit Herrn Dr. Markus Pössel rechtlich gegen den Schutz des privaten Briefwechsels verstoßen:
26.06.09 – Zitat von Cecilia Payne:
Natürlich ist das eine private Korrespondenz gewesen. Hier gilt das „Recht am geschriebenen Wort“ wie bei einem klassischen Briefwechsel.
26.06.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Absolut keine private Korrespondenz, gar keine Frage:
Meine sachliche Anfrage war gemäß Hinweis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an eine öffentliche Stelle des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut gerichtet, die explizit zuständig ist für Klärung von fachlichen Fragen aus der Öffentlichkeit, und die auch von der Öffentlichkeit mit Steuergeld finanziert wird. Die Öffentlichkeit hat also Anspruch auf die Stellungnahmen dieser staatlichen Stelle bei einem sachlichen Klärungsbedarf. Dr. Markus Pössel hat auch seine Antworten nicht aus seiner privaten Mail-Box geschrieben, sondern sehr wohl aus dem Server seines Arbeitsgebers MPI/AEI.
Ich habe übrigens auch gemäß Hinweis vom Bundesministerium für Bildung und Forschung meine Anfrage an eine Vielzahl von anderen Experten der Relativitätstheorie in verschiedenen staatlichen Institutionen geschickt (Universitäten). Außer Dr. Markus Pössel hat von diesen staatlichen Einrichtungen keiner geantwortet.
Eine zweite Antwort auf meine Anfrage habe ich jedoch von einem anderen Experte der Relativitätstheorie erhalten, von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer. Da ich ihm diese Anfrage jedoch über die Kontaktadresse seiner privaten Homepage geschickt habe, habe ich ihm nachträglich ausdrücklich um die Genehmigung gebeten, seine Antwort im Internet zu veröffentlichen. Diese Genehmigung hat er mir ohne jeglichen Vorbehalt sofort ausdrücklich erteilt.
Hier die Antwort von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer auf dieselbe Anfrage:
„ich danke für Ihre Mail und denke, daß Ihre vorgeschlagene Situation tatsächlich unvorstellbar ist. Ich meine dies so: Wasserwellen tun nur, was Sie sagen, wenn Sie sich der Lichtgeschwindigkeit nähern; dann wären es aber keine Wasserwellen mehr. Im Normalfall am Strand gilt eine Physik ohne relativistische Effekte (wie überhaupt im Alltag, selbst wenn wir bis zum Mond reisen).“
(Prof. Dr. Ernst Peter Fischer)
Wie man unschwer feststellen kann, widerspricht die Auskunft von Prof. Fischer die Auskunft von Dr. Markus Pössel:
- Prof. Dr. Fischer sagt aus, dass in der Alltagsphysik eine Physik ohne relativistische Effekte gilt.
- Dr. Markus Pössel sagt aus, dass die relativistische Längenkontraktion durch „konkrete Messungen“ (also messbar in der Alltagsphysik) festgestellt wurde – allerdings ohne diese konkreten Messungen der Längenkontraktion zu nennen, es wurde nur über Gedankenexperimente gesprochen.
Wem sollte ich glauben? Dr. Markus Pössel oder Prof. Dr. Fischer? Wurde die Längenkontraktion von bewegten Objekten experimentell konkret gemessen und hat sie Auswirkungen in der Alltagsphysik oder hat sie keine Auswirkung in der Alltagsphysik, selbst wenn wir bis zum Mond reisen?
(Jocelyne Lopez)