31. Dezember 2008
21 – Das Forschungsprojekt G.O. Mueller zieht eine Zwischenbilanz
Nachstehend 21. Abschnitt der bisher unveröffentlichen Arbeit Das Forschungsprojekt G.O. Mueller zieht eine Zwischenbilanz, die im Forum von Ekkehard Friebe als Fortsetzungsreihe vorgestellt wird:
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1976 – Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) für anonyme Zensur: Keine Publikationsmöglichkeiten für Kritiker – nicht einmal eine Diskussion darüber!
Der Kritiker Dr. Wolfgang Schmidt, Physiker und Mitglied der DPG, und neun gleichgesinnte weitere DPG-Mitglieder haben einen Antrag an die Hauptversammlung der DPG 1976 gerichtet, als Ergänzung zu den bestehenden physikalischen Fachzeitschriften „eine regelmäßig erscheinende Beilage„ erscheinen zu lassen, zu folgenden Bedingungen:
– „Die Kosten tragen die Autoren.“ Damit wird der Umfang der Beilage auf den wirklichen Bedarf begrenzt.
– Die Annahme von Beiträgen soll keiner „Vorzensur„ unterliegen, sondern in einem „offenen Prüfungsverfahren – ähnlich der Promotions-ordnung„ entschieden werden, um „offensichtlichen Unsinn“ zu verhindern.
– Die Redaktion soll nach freiem Ermessen „kritische Stellungnahmen“ anfügen dürfen, um dem Leser die Orientierung zu erleichtern.
– „Jede Art von anonymer Zensur hat zu unterbleiben.“
Zur Begründung werden genannt:
(1) Die Wissenschaftler in der Bundesrepublik haben verhältnismäßig wenige Nobelpreise erhalten, weil nur ein engster Kreis der Hierarchie neue Ideen veröffentlichen darf.
(2) Die Redaktionen müssen eine Auswahl treffen, obwohl nach Art. 5 III GG eine Zensur nicht stattfindet.
(3) Anonyme Zensoren entscheiden über die Veröffentlichung der eingereichten Arbeiten, ohne sich öffentlich rechtfertigen zu müssen.
(4) Die anonymen Zensoren verhindern neue Ideen, die ihren liebgewordenen Vorstellungen widersprechen (Berufung auf Dirac).
(5) Anonyme Zensoren können Ideen aus den abgelehnten Werken später als eigene Ideen veröffentlichen.
(6) Die DPG ist verpflichtet sich dafür einzusetzen, daß die beschriebenen Fehlentwicklungen verhindert werden.
Der Antrag ist von Dr. W. Schmidt unterzeichnet und in den „Physikalischen Blättern“ 1976, Heft 8, S. A-152 abgedruckt worden. Außerdem hat der Autor ihn abgedruckt als Anhang zu seiner Veröffentlichung „Physik und Zeitmessung„. Neustadt (Weinstr.) 1977, S. 9 (daraus alle Zitierungen, Hervorhebungen von uns).
Schmidt teilt 1977 mit: „Dieser Antrag … durfte auf der Haupt-versammlung der DPG 1976 in Bonn nicht behandelt werden.„ Für den Kenner der Zustände in den „physikalischen Wissenschaften“ und ihrer Gouvernante DPG ist es keine Überraschung, daß dieser Antrag es nicht einmal auf die Tagesordnung schaffte. Schließlich ist es erst 13 Jahre her, daß Deutschlands Vereinigte Physiker (Juli 1963, s. o.) am liebsten die Unfehlbarkeit ihrer Relativitäts-Kollegen ins Pressegesetz schreiben lassen wollten.
Sachlich ist der „Antrag der 10 DPG-Mitglieder“ kostenneutral (die Autoren finanzieren selbst), würde das Prüfungsverfahren öffentlich durchsichtig machen und damit allerdings eine revolutionäre Freiheit zu Veröffentlichungen schaffen, die natürlich unbedingt verhindert werden mußte: Was würde sonst aus den Relativitätstheorien werden?
(G.O. Mueller)