Blog – Jocelyne Lopez

19 – Das Forschungsprojekt G.O. Mueller zieht eine Zwischenbilanz

Nachstehend 19. Abschnitt der bisher unveröffentlichen Arbeit Das Forschungsprojekt G.O. Mueller zieht eine Zwischenbilanz, die im Forum von Ekkehard Friebe als Fortsetzungsreihe vorgestellt wird:

 

1975, April: E. Kammerer schreibt an den Landtag Baden-Württemberg

E. Kammerer: Steuergelder zur „Verifizierung“ und Verbreitung kosmologischer Utopien : [datiert: April 1975] 1975. 4 S. – Berichtet über seine Schreiben (1) an den Untersuchungsausschuß „Forschung und Wissenschaft“ des Landtags Baden-Württemberg und (2) direkt an den Landtag. Hat darin unter Verweis auf seine kritische Veröffentlichung „Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit“ vorgetragen (S. 1), „daß zu allen finanziellen Aufwendungen für die „Verifizierung“ und die Verbreitung der Relativitätstheorie jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung fehle …“ – Auf beide Schreiben hat der Direktor des Landtages Baden-Württemberg geantwortet, „daß eine wissenschaftliche Rechtfertigung für solche Aufwendungen nicht gefordert werden könne, weil solches die Freiheit von Forschung und Lehre bedrohe, wie letztere garantiert sei durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes.“ Immerhin der Direktor des Landtags hält die Freiheit hoch!

Diese Eingabe hat ein großes Verdienst und – leider – auch einen großen Fehler. Deshalb gehört diese Aktion als ein Lehrstück in die vorliegende Darstellung. Das Verdienst ist, daß ein Kritiker sich an ein Parlament wendet (vielleicht sogar erstmals?): er sieht richtig die Verantwortung der Legislative und der Exekutive für die Garantie der Wissenschafts-freiheit. Bis heute gibt es nur sehr wenige Physikkritiker, die das begriffen haben.

Der große Fehler Kammerers ist es, gegen die Verifizierung und Verbreitung einer Theorie zu argumentieren: auch diese Theorie muß im Namen der Wissenschaftsfreiheit vertreten werden dürfen. Der Landtagsdirektor weist Kammerers Argument zu Recht ab, mit Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit!

Kammerer kommt in seinem Brief später noch auf sein wirkliches Problem zu sprechen: daß er mehreren Vertretern der akademischen Wissenschaft seine kritischen Arbeiten zugesandt und keine Erwiderung erhalten hat. Damit hätte er seine Teilnahme als Kritiker an der wissenschaftlichen Diskussion einfordern müssen.

Kammerer berichtet von einer Entwicklung in Österreich: „Stehen insbesondere die Lehrbehauptungen der Relativitätstheorie unter besonderem politischem Schutz, wie sich dies verdichtet hat in Österreich zu der Forderung, Einwände gegen die Relativitätstheorie mit einem Gesetz unter Strafandrohung zu stellen?“ Über einen solchen Vorgang in Österreich haben wir bisher keine Informationen gefunden; wir halten es daher für möglich, daß Kammerer hier auf K. Nowaks Rechtsstreit mit den „Physikalischen Blättern“ anspielen will; der Rechtsstreit hatte jedoch wegen des Redaktionssitzes der „Physikalischen Blätter“ in der Bundesrepublik stattgefunden.

Zählt einige der kritisierten Aspekte der SRT auf und teilt mit (S. 2), er habe Kopien seiner kritischen Arbeiten an mehrere Vertreter der akademischen Wissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Wien zugestellt. Keiner der Professoren habe einen Versuch zur Entkräftung seines Betrugsvorwurfs unternommen. Dies ist die Standard-Erfahrung der Kritiker nach 1922: die akademische „Wissenschaft“ kneift und schweigt und sichert so ihre Deutungshoheit in der Öffentlichkeit, siehe jüngstes Beispiel im Jahre 2005 (s. u.)

 

1975, Nov. – E. Kammerers „Offener Brief“ gegen Diskreditierung und Zensur

Ernst Kammerer (Geradstetten, Baden-Württemberg): Diskreditierung und Zensur: offener Brief v. November 1975 an: Universität München, Sektion Physik, Lehrstuhl Prof. Brandmüller, Herrn Dr. Reinhard Claus 1975. 2 S.

Auszug: „Wie aber kommt es, daß die Öffentlichkeit hiervon nichts erfährt und auch nichts von dem anderen Umstand, daß Einstein an der Relativitätstheorie von Prof. Waldemar Voigt – nach Prof. M. v. Laue – eigentlich nur das Als-Ob weggelassen habe? Wieso erfährt die Öffentlichkeit nichts über die Versuche der NASA mit Quarzuhren in Raumschiffen, mit denen eine Abhängigkeit der Zeitablaufgeschwindigkeit vom Bewegungszustand nachgewiesen werden sollte? Warum nur über die Experimente, die scheinbar die Relativitätstheorie bestätigen, nichts aber über die anderen, die sie eindeutig bestreiten? Nichts darüber, daß das Einstein’sche Lichtausbreitungsgesetz verleugnet wird vom Dopplerprinzip und vom Mössbauereffekt? Nichts über die Ausführungen von Prof. F. Soddy (https://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=264) auf dem Kongreß in Lindau am 30. 6. 1954? Verfällt dies alles einer geheimen Zensur?“

(G.O. Mueller)